Klausurbesprechung Klausur BGB II v. März 2014

Schade das ich nicht dabei war. War eine schöne Klausur.
 
Na ja, 8 Wochen sind inzwischen praktisch um - gekommen ist aber noch nichts. Gar nichts. Allerdings ist der Klausursteller ja auch für das SS 14 beurlaubt...
 
Ich habe leider auch keine Klausurergebnisse. Laut Prüfungsamt Fr. Vaerst sind die 9 Wochen nur ein "Anhaltspunkt". Es kann durchaus länger dauern. Sitze so wie das letzte Semester vor meinen neuen Stoff und wenn ich die Klausur wiedereinmal nicht bestehe, dann kann ich alles in die Tonne kloppen und nochmal von vorne BGB 2 anfangen. Das Video will ich mir garnicht anschauen. Letztes Mal hatte ich mit 48 Punkten nicht bestanden. Nach meinen Gefühlen zu beurteilen, hätte ich mindestens 80 gehabt :-) Wenn die Hamburger Euro FH nicht 270 Euro Studiengebühren pro Monat nehmen würde...

-> Der Klausursteller ist SS2014 beurlaubt. Was hat das zu Bedeuten. Wird die Klausur jetzt erst im WS14 korrigiert? Das wird ja immer bunter.


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Was zwingt Dich denn, den 3. Anlauf in BGB II sofort in diesem Semester zu versuchen?

Ich persönlich würde das Fach bei Nichtbestehen der Klausur jetzt eher einmal am Wegesrand liegenlassen und weitermachen.

Die Kenntnisse des Schuldrechts, die Du für den Rest des Studiums brauchst, die dürftest Du Dir längst angeeignet haben, und je nach Verlauf des Studiums brauchst Du die Klausur aufgrund der Ausgleichsregeln gar nicht mehr zu schreiben!

Und wenn doch, kannst Du Dich mit der Erfahrung weiterer Studiensemester in einem ganz neuen Versuch mit umfangreicherem Wissen und mehr Gelassenheit der Herausforderung der Schuldrechtsklausur stellen!
 
nee, ist mir zu heikel. Wenn ich mich schon disqualifiziere, dann bitte nicht zum Endspurt hin. Außerdem kann ich wirklich Hassemer, Lorentz etc. schon fast nach dem Mund reden.... -> Alleine aus persönlichem Ehrgeiz will ich den Schein endlich haben. Trotzdem DANKE. Eine schnellere Korrektur mit einem Nachschreibtermin wäre trotzdem super!!! Gelassen bin ich auch so. Schließlich ist das ein sinnvolles Hobby. Die Sache mit dem Ausgleich brauche ich für andere Fächer noch bestimmt.
 
Das mit dem Ausgleich habe ich auch gelesen - aber ist es nicht so, dass nur entweder ein Wahlmodul oder ein Pflichtmodul Rechtswissenschaften ausgeglichen werden kann und der WiWi-Anteil geht noch einmal extra (was ist mit den Wahlmodulen WiWi - wo zählen die)? Nicht, dass ich vorhätte, das zu gebrauchen - aber man weiß ja nie, was noch so kommt. Ich bin da der gleichen Meinung - im Falle eines Falles abschütteln und erst einmal weitermachen - es gibt ja noch genug zu tun.

Trotzdem ist es eine Zumutung, dass die Ergebnisse so spät kommen - schlecht für Planungen jeder Art. Ich wollte nächste Woche eigentlich entspannt in den Urlaub fahren...

@Papillion: Ich könnte nicht sagen, ob Kreße die Klausuren selbst sehen will - er ist ja dieses Semester an einer anderen Uni - so war jedenfalls der O-Ton aus der Besprechung. Allerdings hat er 2011 schon einmal in Moodle gepostet, dass der Lehrstuhl die vollen 8 Wochen auch bewusst ausnutzt - weil ja z.B. die Klausuraufsichten schon zwei(!) Wochen benötigen, bis sie es schaffen, die Klausuren überhaupt beim Lehrstuhl abzuliefern. Du hast schon Recht: wenn Hamburg nicht 270,- Euro pro Semester verlangen würde...
 
Das mit dem Ausgleich habe ich auch gelesen - aber ist es nicht so, dass nur entweder ein Wahlmodul oder ein Pflichtmodul Rechtswissenschaften ausgeglichen werden kann und der WiWi-Anteil geht noch einmal extra (was ist mit den Wahlmodulen WiWi - wo zählen die)? Nicht, dass ich vorhätte, das zu gebrauchen - aber man weiß ja nie, was noch so kommt. Ich bin da der gleichen Meinung - im Falle eines Falles abschütteln und erst einmal weitermachen - es gibt ja noch genug zu tun.

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Richtig - aber wenn man jetzt im 3. Anlauf ggf. die BGB II - Klausur endgültig gegen die Wand fährt, dann muß man die Pflichtmodul-Ausgleichsmöglichkeit zwingend für dieses Modul nutzen, fällt man in einem zweiten Pflichtmodul endgültig durch, dann war es das.

Lässt man sich aber jetzt die 3. Wiederholung offen, dann gibt es zwei Möglichkeiten - man besteht alle anderen Pflichtmodule und braucht dann in BGB II gar nicht zur Wiederholung antreten, sondern gleicht sofort aus, oder man fällt in einem weiteren Pflichtmodul durch und kann sich dann aussuchen, wo man ausgleicht und wo man nochmal antritt.

Wobei 48 Punkte im ersten Anlauf den Ausgleich sehr einfach machen, da man dann mit 52 Punkten in einer anderen Klausur ausgleichen kann. Fällt man irgendwo mit 30 Punkten durch, wird es schon deutlich schwerer.
 
Hallo,

habe gerade gelesen, dass die BGB II Klausurergebnisse Online sein sollen.

Viel Glück!
 
Keine weitere Wdh. nötig. :-) Habe sogar meine beste Note geschrieben. Allen anderen viel Glück!!!

@ Theann Hamburg möchte 270 Euro pro Monat !!! Nicht pro Semester!!!
Aber meine Motivation ist wie durch ein Wunder wieder hergestellt!!! Bleibe in Hagen:haumichwech:
 
Habe meine Note eben auch gesehen: :freu2: Modul 55108 kann kommen!

@Papilion: Herzlichen Glückwunsch, dann kann's ja weitergehen;-). In meinem Beitrag hatte ich mich verschrieben, habe es aber zu spät gesehen :-(. Der Preis der FHH ist gigantisch - aber jetzt muss das ja erst einmal nicht mehr kümmern. Bist du aktuell auch im 55108 dabei?
 
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