- Hochschulabschluss
- Master of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Erstes Staatsexamen Jura
- Studiengang
- B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungsw., Soziologie
Die Klausur gestern bestand wieder aus sechs Fragen á 33,33 Punkten, die Auswahl von drei Fragen war freigestellt. Aus der Erinnerung, so ungefähr:
Gruß
- War die DDR ein Rechtsstaat? Entwickeln Sie eine Definition des Begriffes und erörtern Sie die Frage mit Hilfe Ihrer Definition.
- Welche rechtlichen Probleme und Besonderheiten ergaben sich in den deutschen Kolonien ab 1884?
- [Irgendwas mit Feuerbach, wer es noch weiß, möge es bitte ergänzen.]
- Welche Diskussion entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland zum Thema „Rückwirkung“?
- In der altdeutschen Rechtssprache gab es „Richter“ und „Urteiler“. Erläutern Sie den Unterschied zwischen beiden. Gehen Sie dabei auch auf die Vorstellungen ein, die dem Begriff „Rechtsfindung“ zugrunde lagen und sich noch heute in der Formel „für Recht erkannt“ wiederfinden.
- [abgekürzt] Zwischen 1879 und 1900 war die zweite Zivilkammer des Reichsgerichts Revisionsinstanz und hatte auch über Fälle zu befinden, in denen französisches Zivilrecht zur Anwendung kam. Wieso konnte das Reichsgericht diese Rolle einnehmen?
Gruß