- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftsinformatik
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Hallo,
für die Nachwelt. Prüfer war der Lehrstuhl Prof. Bergmann.
Es gab zwei Aufgaben, die sich an die beiden Online-Vorlesungen von Prof. Bergmann angelehnt hatten.
sollte ich was falsch dargestellt haben, bitte korrigieren.
Aufgabe 1 (70 Punkte)
Ein Mieter M wird unverschuldet arbeitslos und kann die Miete (1.500.- €/Monat) nicht mehr bezahlen. Januar-Juni hat er jeden Monat Teilmieten von insgesamt 4.800.- bezahlt, somit waren noch 4.200.- offen.
Vermieterin V nutzt die Gelegenheit, auch weil neue Mieter Schlange stehen und sie sicherlich eine höhere Miete verlangen kann.
Sie kündigt fristlos und hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigungen verschickt sie am 30.06. Wegen einem Fehler bei der Post erfolgt die Zustellung bei M am 05.07. (Kalender war beigefügt)
Am 03.08. erhebt V Räumungsklage, die M am 16.08. zugestellt wird.
M hat alle Freunde und Verwandte angepumpt und die rückständige Miete am 15.10. per Kontogutschrift bei V bezahlt.
Am 18.10. ist mündliche Verhandlung.
M wehrt sich gegen die Kündigungen. Er hält eine fristlose und zeitgleiche ordentliche Kündigung für unzulässig. Die Kündigungen sind nicht gerechtfertigt, da er unverschuldet in Not geraten ist. Zudem ist er der Meinung, dass man ihn erst hätte abmahnen müssen.
Frage: Wie wird das Amtsgericht die zulässige Klage entscheiden?
Aufgabe 2 (30 Punkte)
Angenommen die Kündigung wäre wirksam gewesen und M wäre ausgezogen.
Es stellt sich heraus, dass der Teppichboden über das normale Maß durch leicht fahrlässiges Handeln des M verschlissen war.
V hat den Teppichboden durch einen Handwerker für 3.000.- ausbessern lassen und will diesen Betrag von M erstattet haben.
M verweigert die Zahlung und ist der Meinung, dass er den Teppich hätte herausreißen können und ein Freund einen neuen hätte verlegen können. Das wäre wesentlich günstiger gewesen.
Frage: Wie ist die Rechtslage?
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EDIT: Habe die Frage zu Aufgabe 2 auf den Hinweis im folgenden Beitrag geändert.
für die Nachwelt. Prüfer war der Lehrstuhl Prof. Bergmann.
Es gab zwei Aufgaben, die sich an die beiden Online-Vorlesungen von Prof. Bergmann angelehnt hatten.
sollte ich was falsch dargestellt haben, bitte korrigieren.
Aufgabe 1 (70 Punkte)
Ein Mieter M wird unverschuldet arbeitslos und kann die Miete (1.500.- €/Monat) nicht mehr bezahlen. Januar-Juni hat er jeden Monat Teilmieten von insgesamt 4.800.- bezahlt, somit waren noch 4.200.- offen.
Vermieterin V nutzt die Gelegenheit, auch weil neue Mieter Schlange stehen und sie sicherlich eine höhere Miete verlangen kann.
Sie kündigt fristlos und hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigungen verschickt sie am 30.06. Wegen einem Fehler bei der Post erfolgt die Zustellung bei M am 05.07. (Kalender war beigefügt)
Am 03.08. erhebt V Räumungsklage, die M am 16.08. zugestellt wird.
M hat alle Freunde und Verwandte angepumpt und die rückständige Miete am 15.10. per Kontogutschrift bei V bezahlt.
Am 18.10. ist mündliche Verhandlung.
M wehrt sich gegen die Kündigungen. Er hält eine fristlose und zeitgleiche ordentliche Kündigung für unzulässig. Die Kündigungen sind nicht gerechtfertigt, da er unverschuldet in Not geraten ist. Zudem ist er der Meinung, dass man ihn erst hätte abmahnen müssen.
Frage: Wie wird das Amtsgericht die zulässige Klage entscheiden?
Aufgabe 2 (30 Punkte)
Angenommen die Kündigung wäre wirksam gewesen und M wäre ausgezogen.
Es stellt sich heraus, dass der Teppichboden über das normale Maß durch leicht fahrlässiges Handeln des M verschlissen war.
V hat den Teppichboden durch einen Handwerker für 3.000.- ausbessern lassen und will diesen Betrag von M erstattet haben.
M verweigert die Zahlung und ist der Meinung, dass er den Teppich hätte herausreißen können und ein Freund einen neuen hätte verlegen können. Das wäre wesentlich günstiger gewesen.
Frage: Wie ist die Rechtslage?
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EDIT: Habe die Frage zu Aufgabe 2 auf den Hinweis im folgenden Beitrag geändert.
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