Stoff des Moduls Klausur März 2020

Studiengang
Master of Laws
Hallo zusammen,
schreibt jemand die Klausur im März? Ich bin gerade dabei mich durch den Stoff zu kämpfen und finde die Irrtumslehre im Ganzen recht kompliziert. Wie bereitet Ihr Euch vor? Ich habe in verschiedene Lehrbücher geschaut und versuche auch Fälle zu den einzelnen Irrtümern zu bearbeiten, aber die unzähligen Meinungen zu den unterschiedlichen Konstellationen verwirren mich immer wieder.

Freue mich auf einen Austausch!

Viele Grüße
Liese
 
Hallo Liese,

ich schreibe ebenfalls nächste Woche. Ich finde die Irrtumslehre auch ganz schön verwirrend. Wie du schon sagst, jeder Professor behandelt und gliedert diese auch anders.
Ich habe jetzt alle Tatbestände nochmal aufgeschrieben und lerne eigentlich nur das richtige Gliedern sowie die Irrtumssachen dazu. Hier ist es ja auch sehr kompliziert, wann man diese genau prüft: Tatbestandsirrtum im subjektiven Tatbestand und Verbotsirrtum in der Schuld als Entschuldigungsgrund.

Ich versuche mir auch alte Klausuren anzuschauen und diese selbst zu bearbeiten.
Liebe Grüße
 
Sachverhalt war ja, dass die Haushälterin H des Rockstars R ihren unglücklich Geliebten B (den Bodyguard des Rockstars) aus der Welt schaffen will. Im ersten Anlauf legt sie jedoch wegen der schlechten Sicht auf den Praktikanten P an, den sie für B hält. Der Schuss geht jedoch daneben, statt dessen wird der Manager M tödlich verletzt. Im zweiten Anlauf legt sie wieder auf P an, diesmal trifft der Schuss jedoch den B (weil H angerempelt wird). Diesmal merkt H, dass sie trotz des Fehlschusses den "Richtigen" getötet hat und nimmt von weiteren Schüssen Abstand. Zu prüfen war nur Totschlag. Ich habe hinsichtlich beider Anläufe den vollendeten Totschlag abgelehnt (abberatio ictus). Den versuchten Totschlag habe ich bejaht. Den Rücktritt vom Versuch habe ich wegen mangelnder Freiwilligkeit abgelehnt. Wäre schön wenn es reicht, weil ich doch eine Menge für Strafrecht gelernt habe und auch nur immer eine Klausur im Semester schreibe.
 
Sachverhalt war ja, dass die Haushälterin H des Rockstars R ihren unglücklich Geliebten B (den Bodyguard des Rockstars) aus der Welt schaffen will. Im ersten Anlauf legt sie jedoch wegen der schlechten Sicht auf den Praktikanten P an, den sie für B hält. Der Schuss geht jedoch daneben, statt dessen wird der Manager M tödlich verletzt. Im zweiten Anlauf legt sie wieder auf P an, diesmal trifft der Schuss jedoch den B (weil H angerempelt wird). Diesmal merkt H, dass sie trotz des Fehlschusses den "Richtigen" getötet hat und nimmt von weiteren Schüssen Abstand. Zu prüfen war nur Totschlag. Ich habe hinsichtlich beider Anläufe den vollendeten Totschlag abgelehnt (abberatio ictus). Den versuchten Totschlag habe ich bejaht. Den Rücktritt vom Versuch habe ich wegen mangelnder Freiwilligkeit abgelehnt. Wäre schön wenn es reicht, weil ich doch eine Menge für Strafrecht gelernt habe und auch nur immer eine Klausur im Semester schreibe.

Habe ich ähnlich gelöst. Nur beim Rücktritt habe ich die außertatbestandliche Zielerreichung diskutiert und ob deswegen der Rücktritt ausgeschlossen war.

§ 222 hast Du auch nicht geprüft wegen des Bearbeitervermerks, oder?
 
ja die außertatbestandliche Zielerreichung habe ich auch angesprochen. Außer § 212 habe ich nichts geprüft.
 
Hat jemand schon Noten? Bei mir steht die Klausur nämlich nicht mal unter den gesamten Prüfungsleistungen. Liebe Grüße
 
Ich habe auch noch keine Noten....auch in keinem anderen Fach. Bin aber auch schon sehr gespannt :)
 
Noten sind online!
 
Hi, liegt jemandem noch der Notenspigel vor und könnte diesen bitte posten? :) Danke!
 
NOTENSPIEGEL​
Notenbereich​
Anzahl​
Sehr gut (1 - 1,5)​
1​
Gut (1,6 - 2,5)​
3​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
8​
Ausreichend (3,6 - 4)​
14​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
23​
Teilnehmer
49​
Durchschnittsnote
4,1​
 
NOTENSPIEGEL​
Notenbereich​
Anzahl​
Sehr gut (1 - 1,5)​
1​
Gut (1,6 - 2,5)​
3​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
8​
Ausreichend (3,6 - 4)​
14​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
23​
Teilnehmer
49​
Durchschnittsnote
4,1​
Danke:danke:
 
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