- Studiengang
- Master of Laws
Der Versuch einer Rekonstruktion der Aufgaben
(Angaben ohne Gewähr)
Teil 1
Sachverhalt 1 (30 Pkt)
Der deutsche Staatsbürger A hat in Norddeutschland einen Freizeitpark. Und weil der so gut läuft, will er nochmals einen in Bochum eröffnen. Nach langen Verhandlungen mit dem Oberbürgermeister der Stadt erhält er via Bescheid einen verlorenen Zuschuss iHv 12 Mio EUR zum Anschub und für die ersten Jahre.
A frägt sich nun, ob dies eine Beihilfe im Sinne des EuropaR sei und ein Notifizierungsverfahren der EU-Kommission erforderlich ist.
Teil 1
Sachverhalt 2 (50 Pkt)
A trifft sich mit seinem französischen Freund F auf ein Bier. Der klagt ihm sein Leid mit den deutschen Behörden. F ist vertreibt nämlich Waldmeisterlikör in Frankreich. Eine Einfuhr nach Dtl. ist ihm nun von der Branntweinmonopolstelle untersagt worden. Begründung: es verstößt gegen dasdt. Branntweinmonopolgesetz, dort hat ein Liköre mind. 32 Vol. % Alkohol und der franz. Likör hat eben nur 16 Vol. % Alkohol.
F fühlt sich diskriminiert.
Verstößt das dt. Branntweinmonopolgesetz gegen die Warenverkehrsfreiheit?
Teil 2 (20Pkt)
Frage1
Was sind die staatspolitischen Motive der Selbstverwaltung der Kammern?
Frage 2
Was versteht man unter dem Begriff der "sozialen Marktwirtschaft"?
Gerne dürfen die SV-Angaben ergänzt werden.
(Angaben ohne Gewähr)
Teil 1
Sachverhalt 1 (30 Pkt)
Der deutsche Staatsbürger A hat in Norddeutschland einen Freizeitpark. Und weil der so gut läuft, will er nochmals einen in Bochum eröffnen. Nach langen Verhandlungen mit dem Oberbürgermeister der Stadt erhält er via Bescheid einen verlorenen Zuschuss iHv 12 Mio EUR zum Anschub und für die ersten Jahre.
A frägt sich nun, ob dies eine Beihilfe im Sinne des EuropaR sei und ein Notifizierungsverfahren der EU-Kommission erforderlich ist.
Teil 1
Sachverhalt 2 (50 Pkt)
A trifft sich mit seinem französischen Freund F auf ein Bier. Der klagt ihm sein Leid mit den deutschen Behörden. F ist vertreibt nämlich Waldmeisterlikör in Frankreich. Eine Einfuhr nach Dtl. ist ihm nun von der Branntweinmonopolstelle untersagt worden. Begründung: es verstößt gegen dasdt. Branntweinmonopolgesetz, dort hat ein Liköre mind. 32 Vol. % Alkohol und der franz. Likör hat eben nur 16 Vol. % Alkohol.
F fühlt sich diskriminiert.
Verstößt das dt. Branntweinmonopolgesetz gegen die Warenverkehrsfreiheit?
Teil 2 (20Pkt)
Frage1
Was sind die staatspolitischen Motive der Selbstverwaltung der Kammern?
Frage 2
Was versteht man unter dem Begriff der "sozialen Marktwirtschaft"?
Gerne dürfen die SV-Angaben ergänzt werden.