Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

Themeneingrenzung Normenhierarchie des Grundgesetzes und allgemeines Ordnungsrecht...

Ich habe das Modul in einem früheren Semester belegt, und hatte daher eher auf Gewerbe- oder Handwerksrecht getippt. Habt Ihr Ideen, welche Art von Fällen dran kommen könnte?
 
Hallo,

die Stoffeingrenzung halte ich auch nach deren Aktualisierung für sehr verwirrend.

Welche Gesetzestexte bringt ihr mit zur Klausur? Auch Landesgesetze?
 
Im Heft 1 vom Modul Öffentliches Wirtschaftsrecht ist auf Seite 48 ein Schema: Wirtschaftsverwaltungsrechtliche Normenhierarchie.

Vielleicht ist das gemeint mit der Stoffeingrenzung. Oder hat noch jemand eine andere Idee?
 
Was haltet ihr denn von Art. 74 GG? Also die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Länder.
 
S.48 ist die Normenhierarchie, wenn man das pdf-Dokument von Heft 1 öffnet. Im gedruckten Heft ist es S.30, weil im gedruckten Heft die Seitenzahlen erst nach dem Inhaltsverzeichnis anfangen.

Es kann auch irgendwas in Richtung Verhältnis Bundesgesetz zu Landesgesetz oder Bundesgesetz zu Rechtsverordnung eines Landes sein.
Oder Verhältnis Landesgesetz zur Satzung oder Verwaltungsrichtlinie einer Gemeinde.
 
Die Klausur heute:

Der JS betreibt einen Waschsalon in der Innenstadt der Stadt D im Bundesland X. Der Waschsalon befindet sich in einem Ladenlokal. Im Waschsalon ist Selbstbedienung, JS hat keine Angestellten, die Kunden des Waschsalons machen alles selbst. Wegen des Kundenandrangs beschließt JS künftig auch sonntags zu öffnen. Nachdem sich Anwohner beschwert haben und nach einer Besichtigung durch die Behörde untersagt der Bürgermeister die Sonntagsöffnung und beruft sich auf das Feiertagsgesetz des Bundeslandes X (FGX).
Danach sind gewerbliche Aktivitäten grundsätzlich verboten, außer sie sind durch Gesetz oder im Einzelfall durch eine Ausnahme vom Verbot angeordnet.

JS ist der Meinung, die Feiertagsruhe sei nicht gestört, der Waschsalon mache nach außen keinen Lärm. Dass die Nutzer des Waschsalons von außen sichtbar sind, sei unerheblich, dies sei bei Restaurants ebenso.

Im Bundesland X ist das Vorverfahren entbehrlich, im Bundesland X gilt das Rechtsträgerprinzip.

J erhebt Klage ( ich weiß nicht mehr genau, ob da stand, er erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht). Zu prüfen waren die Erfolgsaussichten der Klage.

Abgedruckt waren einige §§ des Feiertagsgesetzes des Landes X (FGX), außerdem polizeirechtliche Normen des Bundesland X (OBG), wenn ich mich richtig erinnere wohl eine Generalklausel und Normen zur Störerauswahl.
 
Die Noten sind da. Bestanden - Gott sei Dank.
 
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