Klausurbesprechung Klausur SoSe 2022

Hochschulabschluss
Bachelor of Arts
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
ECTS Credit Points
120 von 210
Hi,

hat jemand von euch Lust sich über die Klausur auszutauschen?

Ich habe eine ganz "normale" Anfechtungsklage geprüft. Wirkliche Probleme, außer den Zugang, welcher aber offensichtlich nicht in der Verantwortung des G lag, hab ich nicht erkannt... Ging euch das genauso?

Hab irgendwie das Gefühl was übersehen zu haben :D
 
Hey,

ja, also was wirklich extravagentes war da nicht dabei... in der Zulässigkeit war wohl a) die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach § 110 JustG NRW, b) Form und Eingang der Klage und c) die Wiedereinsetzung, nachdem die Klage aus Gründen, die G nicht zu vertreten hatte, nicht fristgerecht eingegangen war, zu prüfen. Bei der Begründetheit ging es wohl im formellen Bereich um die Anhörung beim Telefonat, materiellen Teil um die (verfassungskonforme?) Auslegung des Gemeingebrauchs. Hast du einen Ermessensausfall angenommen, weil die Vorschrift "kann" gesagt hat?
 
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens habe ich auch geprüft;
Form und Eingang der Klage hab ich nur bei der Wiedereinsetzung problematisiert, was war da genau das Problem? (muss auch zugeben, dass ich dieses Semester sehr faul war, weil mich Verwaltungsrecht nicht wirklich abgeholt hat)

Bei der Begründetheit hab ich in der formellen Rechtmäßigkeit wirklich gar keine Probleme erkannt. Den Begriff des Gemeingebrauchs hab ich auch nicht ausgelegt, da er ja in § 14 StrWG-NRW legaldefiniert war....

Ich habe das Ermessen geprüft, hab aber keinen Ermessensfehler erkannt. Für einen Ermessensausfall hab ich zu wenig Anhaltspunkte im Sachverhalt gesehen... Es steht ja auch, dass B fortan Gebühren erheben will; sie fühlt sich also nicht gezwungen, also bin ich auch nicht von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen...
 
Ein Problem gab es bei der Form nicht wirklich, man musste aber sicher kurz ansprechen, ob ein Fax ausreicht (obwohl das ja nun wirklich allgemein anerkannt ist).
Ist schon richtig, dass der Gemeingebrauch legaldefiniert ist, aber ein Bisschen Spielraum ist da sicher schon noch für die Auslegung dieser Definition.
Beim Ermessen war mein Gedankengang folgender: Dem Grunde nach "kann" eine Gebühr festgesetzt werden. B geht davon aus "Sondernutzung = Gebühr". da fehlen ja grad die Abwägungen des "Für und Wider" im Einzelfall, und die hätten sich aus dem SV ergeben müssen. Wenn aber gar nichts abgewogen wird, liegt ein Ermessensausfall (oder eine -unterschreitung vor). Aber das ist nur meine persönliche Spekulation... :D
 
Haha, hab mir da beim fax wirklich gar keine Gedanken gemacht :D

Ja da hast du schon irgendwie recht.. Fand die Sachverhaltsangaben zu den aufgeworfenen Problemen auch irgendwie sehr dürftig.. Auch mit dem Zugang des Gebührenbescheides... Dieser wird dem G am 01.07 zugestellt, er nimmt ihn aber nicht wahr?! War ihm also vor seinem Urlaub bewusst, dass er einen gebührenbescheid bekommen hat, und wie lange war er überhaupt auf Malle? Die ganzen 4 Wochen der Frist? Weil wenn er ihn bekommen, 2 Wochen nicht wahrgenommen, dann 2 Wochen auf Malle war und dann erst am allerletzten tag Klage eingereicht hat, würde m.E. eine Wiedereinsetzung anders ausfallen...
aber so konnte man das ganze gar nicht diskutieren. Die Klage ist verfristet eingegangen, was aber nur daran lag, dass das Faxgerät kaputt war.
Dazu gibt es aber auch schon ein Urteil, dass es eigentlich ausreicht, dass die Klageschrift vollständig im Faxgerät gespeichert ist (BGHZ 167, 214 = NJW 2006, 2263 (2265) ); aber auch dazu: keine Angaben...

Naja fürs bestehen sollte es hoffentlich gereicht haben!
 
also was wirklich extravagentes war da nicht dabei... in der Zulässigkeit war wohl a) die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach § 110 JustG NRW, b) Form und Eingang der Klage und c) die Wiedereinsetzung, nachdem die Klage aus Gründen, die G nicht zu vertreten hatte, nicht fristgerecht eingegangen war, zu prüfen. Bei der Begründetheit ging es wohl im formellen Bereich um die Anhörung beim Telefonat, materiellen Teil um die (verfassungskonforme?) Auslegung des Gemeingebrauchs. Hast du einen Ermessensausfall angenommen, weil die Vorschrift "kann" gesagt hat?
Diese "kann" Regelung ist die gesetzliche Grundlage, dass die Kommune – die Stadt „Hagenburg“ – überhaupt eine Satzung erlassen darf, um die Gebührenordnung zu regeln. Bei Eingriffen braucht eine untergesetzliche Regelung eine solche gesetzliche Grundlage (Stichwort: Vorbehalt des Gesetzes). Die Straßenbaubehörde unterlag einer gebundenen Entscheidung. Problematisiert habe ich, dass der G keinen Antrag gestellt hat und ob das für den Tatbestand relevant ist (ich lese die Norm so: Gebühren entstehen allein durch die Sondernutzung). Weil es kein Ermessen gibt, habe ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf die Gebührenhöhe angewendet und da das öffentliche Interesse (Schutz öfftl. Gutes) vs das privatwirtschaftliche Interesse der Ausübung eines Gewerbebetriebs abgewogen. Damit kam ich zum Schluss, dass die Höhe angemessen ist und der G auch mit den Gebühren belastet werden darf. Ich bin mir nicht sicher, ob das richtig ist, weil die Verhältnismäßigkeit eigtl. immer bei den Ermessenssachen unterkommt, aber eine Satzung wäre ja kaum Gegenstand für die Verfassungsgerichte und andererseits darf der Grundsatz ja auch nicht unterwandert werden (sonst würde es eine "Flucht in das Untergesetz" sozusagen geben können).

Beim Vorverfahren habe ich beim § 110 JustG NRW leider das Ding als Realsteuer subsumiert... Gebühren sind keine Steuern, sondern in der Verwaltungsrechsdenke ist der Oberbegriff "Abgaben". Da hat bei mir zuviel Makroökonomie gewirkt, da ist alles Steuer, was zum Staat abfliesst (sozusagen). Hoffentlich läuft der/die Korrektor*in nicht Amok... bei der EA hatte ich 17P, dann hätte ich schon jetzt gerne meine 9P, die ich sonst auch so schreibe. Aber bei Juraklausuren weiß man ja nie... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergebnisse sind da. Meine Klausur wurde dem Ergebnis nach nett bewertet, also kein „Amoklauf“.
 
Jap, hab auch bestanden :)
Gibt es irgendwo eine Musterlösung oder wird die Klausur auch nochmal besprochen? Aus den Anmerkungen werde ich nicht wirklich schlau :D
 
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