Klausurbesprechung Klausur SS 2018

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Der Vermieter V beauftrag Firma F in seinem Haus, wo auch der Mieter M wohnt, Sicherheitsmaßen einzubauen um das Haus einbruchssicher zu machen.
Nach Abschluss der Arbeiten verrät A der Mitarbeiter der F seinem Bekannten D welche Sicherheitsmechanismen sie eingebaut haben und welche Codes verwendet wurden, damit dieser dort einbrechen und was stehlen kann. D klaut zwei Goldmünzen von M und verkauft diese an H über dem Wert der Münzen.

Die Aufgabe lautetet die Ansprüche von M gegen alle Beteiligten zu prüfen.
 
Die Noten sind da. Leider schlechter ausgefallen als gedacht

Notenbereich Anzahl
Sehr gut (1 - 1,5) 0
Gut (1,6 - 2,5) 1
Befriedigend (2,6 - 3,5) 3 (inklusive Ihrer Leistung)
Ausreichend (3,6 - 4) 3
Mangelhaft (4,1 - 5) 0
Teilnehmer 7
Durchschnittsnote 3,2

Viele haben ja auch nicht mitgeschrieben dafür, dass es ein Pflichtmodul ist.
 
Hallo KaNarlist!

mE gibt es halt noch nicht viele EJP-Studenten. Ich bin in Dogemgeschichte der einzige und darf ein Solo-Seminar machen...

SaM
 
Ich bin jetzt auch sprachlos. Man muss also noch ein Seminar im Schwerpunktbereich machen?? :panik:
 
Ich glaube, dass das von Schwerpunkt zu Schwerpunkt bzw. von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich ist.
Hab zum Beispiel im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften noch nix gehört davon.
 
Man muss mW in jedem Fall eine Hausarbeit und eine Klausur im Schwerpunkt machen. Manche Lehrstühle fordern nach der Hausarbeit ein Seminar, in IPR ist das in jedem Fall so.

Leider habe ich mich vor 10 Jahren bei meinem BoL schon für die IPR-Auswahl entschieden und komme da nicht mehr raus.
 
Ja Hausarbeit ist in jedem Schwerpunktsmodul. Von einem Seminar hab ich in Wettbewerbsrecht auch noch nichts gehört.

PS: Wichtig zur Hausarbeit ist noch zu wissen, dass die wohl nicht jedes Semester angeboten werden. Im wettbewerbsrecht wohl immer nur im Wintersemester.
 
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