Klausurbesprechung Klausur SS 2019

Studiengang
Bachelor of Laws
Hi, ich gebe hier mal kurz eine Info über den Inhalt der heutigen Klausur (soweit noch im Gedächtnis).
Es gab keinen Sachverhalt nur offene Fragen
Aufgabe 1
a) Wie beginnt ein Schiedsverfahren?
B) kann man im Schiedsverfahren einen Vergleich schließen?
C) kann ein Schiedsspruch aufgehoben oder geändert werden?
D) Erläutern sie die unterschiedlichen Meinungen zur Anfechtung im Schiedsverfahren, wchließen Sie sich einer Meinung an und begründen Sie Ihre Entscheidung
E) ist ein Schiedsurteil vollstreckbar

Aufgabe 2
Erläutern Sie den Zweck der fünf Phasen einer Mediation.
Aufgabe 3
Erklären Sie anhand fünf Merkmalen die Vorteile einer Mediation im Vergleich mit einem gerichtlichen Verfahren.

Soweit, wie gesagt, aus meinem Gedächtnis...
 
Und nachdem die Stoffeinschränkung „Skirpt Teil 2, insbesondere Mediation“ war, war ich anfangs ganz schön erschrocken, dass 50% der Punkte solche Detailfragen zum Schiedsverfahren waren...Zumal das Schiedsverfahren im Skript nur recht kurz abgehandelt wurde...
Konnte man aber, nachdem man den ersten Schreck überwunden hatte, alles recht einfach aus dem Gesetz abschreiben. Ich empfehle der Nachwelt, auf jeden Fall eine Gesetzessammlung in die Klausur mitzunehmen, manche hatten heute keine dabei und ganz schön in die Röhre geschaut....
 
Hallo zusammen,
mir ging es genauso....erstmal gestaunt über die Punkteverteilung / Gewichtung und naja Arbitration?!?! Also erstmal Aufgabe 2 und 3 runter gebetet....dann anhand des Gesetzestextes doch noch zu jeder Teilaufgabe zu 1 etwas gefunden/ "zitiert".....ich kann dem oben gesagten nur zustimmen....eine rechtswissenschaftliche Klausur zu schreiben OHNE GESETZESTEXT ist keine gute Idee.....viel Erfolg allen
 
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