Kann mich dem nur anschließen. Hab leider auch keine Übungsklausuren. Bei mir war es Wasserrecht. Hierbei musste die Drittanfechtungsklage gegen eine wasserrechtliche Genehmigung des Nachbarn geprüft werden. Ich würde mal behaupten, dass Verwaltungsprozessrecht auf jeden Fall immer eine Rolle spielt und damit einhergehend auch die Probleme der Klagebefugnis, d.h. welche Normen aus dem Immissionsschutz-, Wasser-. und Abfallrecht sind dafür einschlägig, etc..