Klausurbesprechung Klausur WS 18/19

G

GelöschterUser2801

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Und wie fandet ihr die Klausur?
Seid ihr auf deutsches oder französisches Recht gekommen?
 
Ich bin auf deutsches Recht gekommen, weil letztlich hier der Erfolgsort war. Kann mir aber sehr gut vorstellen, dass man über die Ausweichklausel doch auf französisches Recht kommen kann.

Ich fand aber die Abgrenzung zwischen Rom I und Rom II sehr schwierig. Bin dann aber zur Rom II gekommen und von da an wars recht einfach, nur hat mir dann etwas die Zeit gefehlt, weil ich zu lange für die Abgrenzung gebraucht habe
 
Ich hab gar keine Abgrenzung gemacht weil da stand ja außervertraglich
 
Da gebe ich dir Recht, aber bei der Qualifikation musst du ja sagen, warum die Rom II einschlägig sein könnte. Und die Abgrenzung erfolgt ja danach, ob es eine freiwillig eingegangene Verpflichtung gibt. Und die gibt es ja vllt mit dem vorher abgeschlossenen Vertrag, sodass evtl doch die Rom I einschlägig wäre.

Wie hast du es gehandhabt an dieser Stelle?
Liege ich falsch mit meiner Vermutung, sodass gar keine Abgrenzung notwendig war?
 
Also ich hab auch geschrieben was der Unterschied ist zu vertraglich und außervertraglich aber ich hab dann gesagt dass eine weitere Abgrenzung nicht nötig war... aber... Zuviel schreiben ist vermutlich sicherer als zu wenig :D oder?
 
Nee, hab mir grad Lösung aus dem WS 16/17 angeschaut und du hast recht. Demnach reicht sogar ein Verweis auf die Fragestellung aus...wo lag dann der Schwerpunkt? :bugeye:
 
ich habe die Rechtswahl problematisiert wegen des Vertrags, diese dann verneint.
Bei Art. 4 habe ich die Absätze durchgeprüft, kam nach Absatz I auf deutsches Recht, habe dann Absatz II geprüft, kein gemeinsamer gew. Aufenthalt und dann wegen einer offensichtlich engeren Verbindung nach Absatz III (Vertrag in Franz. Sprache, Franz. Staatsangehörigkeit etc.) französisches Recht "bejaht". Ist aber sicher argumentationssache :-)
 
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