Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur WS 2011/12 (Mär 2012)

Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Aufgabe 3c
Ich verstehe nicht warum der abgeschriebene Firmenwert nicht auch anteilig in den Ausgleichsposten anderer Gesellschafter eingestellt wurde, wie bei den abgeschriebenen stillen Reserven.

Der Jahresüberschuss wurde doch auch durch die Abschreibung des Firmenwertes gemindert. Warum wirkt sich das nicht auch auf den Ausgleichsposten anderer Gesellschafter aus?

Danke & Gruß
Nico
 
Aufgabe 3c
Ich verstehe nicht warum der abgeschriebene Firmenwert nicht auch anteilig in den Ausgleichsposten anderer Gesellschafter eingestellt wurde, wie bei den abgeschriebenen stillen Reserven.

Der Jahresüberschuss wurde doch auch durch die Abschreibung des Firmenwertes gemindert. Warum wirkt sich das nicht auch auf den Ausgleichsposten anderer Gesellschafter aus?

Danke & Gruß
Nico
So, jetzt versuche ich mich mal in einer Antwort auf Deine Frage.
Der Firmenwert wird ja als Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital und der Höhe der Beteiligung gebildet.
Davor wurden bereits die stillen Reserven gebildet und die Anteile anderer Gesellschafter abgezogen. Daher darf die AfA dann nicht mehr anteilig erfolgen. War das verständlich?

Beim Bearbeiten der Aufgabe ist mir aber selbst noch etwas aufgefallen:
laut § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf 15 Jahre festgelegt.
Wieso darf in der Aufgabenstellung davon abgewichen werden?
 
Beim Bearbeiten der Aufgabe ist mir aber selbst noch etwas aufgefallen:
laut § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf 15 Jahre festgelegt.
Wieso darf in der Aufgabenstellung davon abgewichen werden?

Ich kenne die Aufgabenstellung der Aufgabe 3c nicht, bei den frei abrufbaren Klausuren dieses Moduls auf der Fernuni-Homepage ist die Aufgabe 3 nicht mit drin. Geht es darin um die Steuerbilanz? Oder geht es darin um die Handelsbilanz? Bei der Handelsbilanz steht seit dem BilMoG in § 285 Nr. 13 HGB zum entgeltlich erworbenen Firmenwert: "... ist grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen.." D.h. die handelsrechtliche Regelnutzungsdauer beträgt 5 Jahre, die steuerrechtliche 15 Jahre.
 
Ich kenne die Aufgabenstellung der Aufgabe 3c nicht, bei den frei abrufbaren Klausuren dieses Moduls auf der Fernuni-Homepage ist die Aufgabe 3 nicht mit drin. Geht es darin um die Steuerbilanz? Oder geht es darin um die Handelsbilanz? Bei der Handelsbilanz steht seit dem BilMoG in § 285 Nr. 13 HGB zum entgeltlich erworbenen Firmenwert: "... ist grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen.." D.h. die handelsrechtliche Regelnutzungsdauer beträgt 5 Jahre, die steuerrechtliche 15 Jahre.
Doch die Aufgabe ist auf Seite 36 des öffentlichen PDFs zu finden. Da heißt es tatsächlich, dass nur die Handelsbilanz zu betrachten ist. Den § 285 HGB hatte ich bislang nicht gesehen/gelesen :rolleyes: DANKE :-)
 
Doch die Aufgabe ist auf Seite 36 des öffentlichen PDFs zu finden. ..
Ah, Danke :-). Des Rätsels Lösung: ich hatte nicht gesehen, dass die Aufgabentexte teils im Lösungsteil und teils im Aufgabenteil stehen. Da ich von Ende der Datei nach oben hochgeblättert habe hatte ich nur die Aufgabentexte im Lösungsteil gesehen und zu scrollen aufgehört, als das Klausurdeckblatt kam. Dass da ganz oben drüber Lösungsteil steht und es darüber noch mit weiteren Aufgaben weitergeht, das hatte ich nicht gesehen.
 
Vielen Dank für Die Antwort. Das hilft mir schon weiter. Ich habe selbst inzwischen das Skriot noch eimal durchforstet und auch beimm LS nachgefragt. Auf S. 57 im Konzernrechnugslegungs-Skript steht, dass der Firmenwert die vom Mutterunternehmen im Kaufpreis vergüteten Ertragserwartungen repräsentiert. Dann ist es für mich auch verständlich, dass es nicht zum Anteil andere Gesellschafter gehört.
Noch einmal Danke angeldust und Schnecke :)
 
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