Meine letzte ReWi-Klausur in diesem Semester:
In Hagen wird "Tatort" gedreht. Sämtliche Polizeistellen werden hierüber informiert. Polizist P verschläft jedoch, sodass er die Meldung nicht erhält. Auch zur Dienststelle geht P nicht mehr, sondern beginnt sofort seine Fußstreife durch den Park.
Im Park sieht er, wie der bewaffnete S auf die auf einer Bank sitzende D zuschleicht. P zückt seine Waffe und ruft: POLIZEI! KEINE BEWEGUNG!
S lässt die Waffe fallen und geht auf P zu, um die Situation zu klären. S und D sind nämlich Schauspieler, die die Eröffnungsszene für den Tatort drehen. P wirft S jedoch zu Boden und legt ihm Handschellen an. S erleidet dabei Schürfwunden. Da kommt R herbeigestürmt und klärt die Sache auf.
D ist sauer, da man ihr die Szene vermasselt hat. Sie holt mit ihrer schweren Tasche aus und will P damit verletzen. Dieser bückt sich jedoch just in diesem Moment, um S aufzuhellen. Statt P wird daher R getroffen, der blaue Flecken davonträgt.
Strafbarkeit von P und D?
113; 240 StGB sind nicht zu prüfen.