Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

Hochschulabschluss
Zweites Staatsexamen Jura
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
30 von 180
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
20 von 180
Die Klausur im März 2017 wird sich mit den Kurseinheiten 2 und 4 befassen, also die Beteiligung Dritter und aktuellen Problemen.

Auch dieses Feld ist sehr weit. In den EAen ist bereits die Abtretung, die DSL und die Mitverpflichtung und -berechtigung des Ehegatten behandelt worden. Was könnte also in der Klausur drankommen? § 812 BGB im Mehrpersonenverhältnis?
 
Die Klausur im März 2017 wird sich mit den Kurseinheiten 2 und 4 befassen, also die Beteiligung Dritter und aktuellen Problemen.

Woher hast du diese Stoffeingrenzung? Ich habe gerade gesucht und nichts dergleichen gefunden, für den entsprechenden Link wäre ich also sehr dankbar!
 
Woher hast du diese Stoffeingrenzung? Ich habe gerade gesucht und nichts dergleichen gefunden, für den entsprechenden Link wäre ich also sehr dankbar!
Guxtu Studien- und Prüfungsinfo Nr 2 Rewi WS 2016/17 (zu finden hier http://www.fernuni-hagen.de/rewi/ am rechten Seitenrand) und darin dann bei den Klausurinfos zu diesem Modul.
Falls Du diese Studien- und Prüfungsinfos nicht kennst: lesen! Da stehen viele wichtige und nützliche organisatorische Informationen drin.

Viel Erfolg in der Klausur.
 
Noch irgendwelche "heißen" Tipps für morgen?
 
Der Sachverhalt der heutigen Klausur:

E hat eine Kuh (Wert 1000€) und ein Pferd (Wert 7000€), die des Nachts von D von der Weide gestohlen werden.

Die Kuh veräußert D an den Metzger M für 1000€, der daraus Wurst herstellt und damit einen Erlös von 2500€ erzielt.

Als sich E an M wendet, sieht dieser nicht ein, 2x für das Tier zu zahlen.

Das Pferd veräußert D an R für 8000€. Bei Übergabe zeigt D dem R täuschend echte Papiere. Anhaltspunkte für einen Diebstahl gibt es nicht.

Am 1.9.16 erreicht R überraschenderweise eine Klage des E auf Herausgabe des Pferdes und erfährt dadurch vom Diebstahl. R möchte das Pferd jedoch nicht herausgeben. Das Gerichtsverfahren zieht sich, sodass E die Pferdezucht aufgeben möchte. Mit Schreiben vom 1.12.16 verlangt E von R Herausgabe bis spätestens 31.12.16. Am 3.1.17 verlangt E nunmehr Zahlung von 10T € (obj. Wert des Pferdes in diesem Moment).

R ist entsetzt. Auch R hat zwischenzeitlich das Interesse am Pferd verloren und sieht es nicht ein, das Tier aufs Auge gedrückt zu bekommen. Ihm stehe jedenfalls ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Ansprüche E gegen M und R?
 
Schade... So eine "Jungbullen"-Paraphrase hätte ich mir für die BGB II /2 Klausur nächste Woche gewünscht... Wird bei uns dann wohl nicht drankommen!
 
Wobei ich ehrlich gesagt keinen Zusammenhang zu den Kurseinheiten 2 und 4 sehe. Insofern war die Stoffeingrenzung irreführend.
 
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