Klausurbesprechung Klausur WS 2019/2020

Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
70 von 90
Liebe Mitstreiter,

ich habe heute die Klausur zum Verfahrensrecht geschrieben und möchte die Themen kurz zusammenfassen.

Vorab: Es war viel zu schreiben, aber man ist mit der Bearbeitungszeit von 4 Stunden gut hinbekommen. Auch inhaltlich fand ich die Klausur machbar.

Es gab eine Stoffeingrenzung auf das Strafprozessrecht (Haft, Rechtsschutzmöglichkeiten bei Beschlüssen, Durchsuchung, Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter), welche sehr hilfreich war. Diese kam allerdings erst fünf Tage vor der Prüfung raus. :)

Die Fälle orientierten sich sehr an den Übungsfällen aus dem Moodle.

Fall 1 behandelte die Frage der Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen einen Schweizer Hooligan, welcher einen Polizisten mit einer Bierflasche tätlich angriff (ich prüfte §§ 211, 212 I, 12 I, 22, 23 I; 223 I, 224 Nr. 2, 3, 4, 5; 114 StGB) und schon eine Vorverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit noch laufender Bewährung hatte.

In Fall 2 ging es um Rechtsschutz gegen einen Durchsuchungsbeschluss. Durchsucht wurde bei A, welcher Gründer und mit Mitanführer einer Ultragruppe ist. Diese sollte einen Banner eines verfeindeten Fußballklubs von einem anderem Fußballklub bekommen haben. Letzter sollte diesen Banner gestohlen haben. Alle das wurde durch einen anonymen Informanten mitgeteilt. Probleme waren meiner Meinung nach, dass der Durchsuchungsbeschluss formell mangelhaft war (keine Angaben von §§, Beweisthema fehlte, warum wurde A ausgewählt, wenn nur klar war, dass der Ultraclub den Banner hat, aber da bin ich nicht so sicher) und dass auch materiell die Voraussetzungen des § 203 StPO nicht vorlagen, da keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorlagen, dass A den Banner in seiner Wohnung hat.
Rechtsmittel des A war zu bestimmen (nicht § 98 II StPO analog, sondern § 304 I StPO) und dessen Erfolgsaussichten.

Es gab dann noch multiple choice Fragen aus der VwGO und ZPO.

Ich hoffe, Euch hilft die Schilderung und allen noch viel Erfolg im Modul!

Liebe Grüße, dielindi030
 
Ich habe die Klausur auch geschrieben. Ergänzen zu Deiner Schilderung kann ich noch, dass der zweite Fall mit dem Banner der Entscheidung BVerfG NJW 2016, 1645 nachgebildet ist.

Die Multiple-Choice-Fragen im Zivilprozessrecht waren aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung. Ich fand sie gar nicht so einfach. Im VwGO-Teil ging es ausgehend von einem Hausverbot gegenüber einem Problemschüler um Fragen des Verwaltungsakts.

Die Stoffeingrenzung kam übrigens entgegen der Ankündigung in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 (S. 52)!
 
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