Lernmaterial Klausurlösung 2013.03 - 32781 Rechnungslegung (Bilanzanalyse)

Antonio

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Die Klausuraufgaben findet Ihr hier.




Aufgabe 4

a1) Löhne↑ an Bank↓
Das heißt, wir haben die Löhne unserer Angestellten von unserem Bankkonto überwiesen.
Auszahlung, Ausgabe, Aufwand

a2) Betriebs- und Geschäftsausstattung↑ an Verbindlichkeiten↑
Das heißt, wir haben auf Ziel z.B. Büromöbel gekauft, die leider zu teuer waren um als GWG sofort abgeschrieben zu werden, d.h. sie müssen aktiviert werden, deswegen noch kein Aufwand
→ wir werden eine separate AfA-Buchung machen müssen für die Abschreibung der Möbel für dieses Jahr, die wird dann der Aufwand werden, aber wie gesagt, diese Buchung ist noch nicht Aufwand.
Da wir auf Ziel gekauft haben, sprich noch nicht gezahlt, verändert sich unser Zahlungsmittelbestand noch nicht, deswegen keinen Auszahlung, nur unsere Verbindlichkeiten sind gestiegen, da wir dem Lieferer der Möbel ja das Geld für sie schulden, und da sich die Verbindlichkeiten verändert haben, haben wir eine Ausgabe.
Ausgabe

b) Bilanz: Bestandsgrößen.
Gegenüberstellung der Aktiva (= Bilanzvermögen, Mittelverwendung) und der Passive (= Bilanzkapital, Mittelherkunft)


GuV: Stromgrößen
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der Periode. Das Ergebnis ist der Gewinn/Verlust. GuV ergibt sich automatisch durch die doppelte Buchführung als Nebenprodukt zur Bilanz.

Anhang:
allgemeine Angaben zum Inhalt und der Gliederung des Abschlusses (z.B. den relevanten rechnungslegungsnormen), zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, nähere Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen sowie der GuV.

c1) Erfolg
= Gewinn
= Erträge - Aufwendungen
= 440.000€ - 260.000€
= 180.000€

Der Gewinn wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sowie in der Bilanz.

c2) Eigenkapital am Anfang der Periode: 400.000€
Eigenkapital am Ende der Periode = Eigenkapital am Anfang der Periode + Gewinn der Periode = 400.000€ + 180.000€ = 580.000€

c3) Da er mit 180.000€ Gewinn die Gewinngrenze von 50.000€ des §241a HGB überschritten hat, muß er zwar einen Jahresabschluß erstellen, aber er kann auch einen anderen Bilanzstichtag wählen, z.B. den 31.3.2002, das Geschäftsjahr muß nicht das Kalenderjahr sein. Die Dauer des Geschäftsjahres darf nur nicht 12 Monate überschreiten, gemäß §240 Abs. 2 Satz 2 HGB.




Aufgabe 5

a1)

Handelsbilanz des Käufers A nach dem Kauf der Firma B:
  1. EK: da hat er das gleiche wie vor dem Kauf, das EK der gekauften Firma wird nicht übernommen: 500.000€
  2. Fremdkapital: er hat seine alten Schulden, plus die Schulden der gekauften Firma: 5,5 Mio + 2 Mio = 7,5 Mio
  3. Liquides Umlaufvermögen: Zwar bekommt er das Bankguthaben von 1 Mio dazu, also hat er 3 Mio, aber er zahlt auch gleichzeitig 1,5 Mio als Kaufpreis: 2 Mio + 1 Mio - 1,5 Mio = 1,5 Mio €
  4. Nicht liquides Umlaufvermögen: das schlägt man einfach hinzu: 2 Mio + 1 Mio = 3 Mio €
  5. Anlagevermögen: das schlägt man einfach hinzu: 2 Mio + 1 Mio = 3 Mio €
  6. Und jetzt die Finesse: die Firma B hatte in Ihrer Bilanz Vermögen im Wert von 3 Mio € (AV + UV = 1 Mio + 1 Mio + 1 Mio), aber gleichzeitig Schulden in Höhe von 2 Mio €, d.h. Reinvermögen=EK hatte sie nur 1 Mio €. Also war die B-Firma nur 1 Mio € "wert". Der Käufer C hat aber 1,5 Mio € für sie gezahlt, also hat er mehr bezahlt als die Firma nach den Büchern wert war, diese extra 0,5 Mio € (Kaufpreis - Buchwert_Firma = 1,5 Mio - 1 Mio €) sind der derivative Geschäfts- oder Firmenwert, oft abgekürzt mit GoF.
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a2)

Handelsbilanz des Verkäufers C nach dem Verkauf der Firma B:
  1. Dem Verkaufsunternehmen C gehörte das ganze verkaufte Unternehmen B, in der Bilanz von C tauchte es mit dem damaligen Anschaffungspreis von 100.000€ als Beteiligung auf. Diese Beteiligung (= Buchwert!) wird jetzt rausgebucht.
  2. Dafür bekommt C aber 1,5 Mio € an Geld → Liquides UV steigt um 1,5 Mio € : 1,7 Mio €
  3. Da C aber jetzt 1,4 Mio € Gewinn beim Verkauf der Firma B gemacht hat (gekauft hatten sie sie damals für 0,1 Mio €, bekommen für sie haben sie jetzt 1,5 Mio €), macht sie nicht mehr 200.000€ Verlust (der Verlust war bei C in der Vergangenheit so hoch gewesen, daß er das ganze Eigenkapital "aufgefressen" hatte, und sie so weit heruntergekommen waren, daß sie sogar einen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag" von 0,2 Mio € auf der Aktivseite hatten, statt wie normalerweise EK auf der Passivseite. Kein Wunder, daß sie die Firma B verscherbeln mußten!), sondern hat jetzt endlich wieder EK (Gewinn gehört zum EK) :-0,2 Mio + 1,4 Mio€ = 1,2 Mio €.
  4. Fremdkapital bleibt unverändert, es steht ja nirgendwo in der Aufgabe, daß sie das neu hereinbekommene Geld dazu verwenden die Schulden abzuzahlen.
  5. AV und nicht liquides UV bleiben auch unverändert.
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b) Der Käufer hat auch nicht bilanziertes Vermögen wie die Fähigkeiten der Angestellten (= Humankapital) oder wie Sachen wie den Kundenstamm mitgekauft.
Auch können in den Anlagen der Firma B stille Reserven stecken (= Marktwert des AV > Buchwert des AV), sodaß der "echte" Unternehmenswert höher war als der Buchwert des Unternehmens.



Aufgabe 6

a) Bilanzpolitik ist die vorschriftenkonfomre Gestaltung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und anderer jahresabschlußspezifischer Unternehmensinformationen mit dem Ziel das Verhalten der jahresabschlußadressaten zu beeinflussen (die Bank soll uns bitte den Kredit geben!) und/oder Zahlungskonsequenzen zu steuern (wir wollen dieses Jahr weniger Steuern zahlen!).


b1) KE I, S. 69-70 Auswahlkriterien im Hinblick auf das bilanzpolitische Entscheidungsfeld

z.B. Erkennbarkeit: bilanzpolitische Maßnhamen sollten möglichst nicht erkennbar, sonst verfehlen sie ihren Zweck, z.B. der Bank einen gute VFE-Lage (Vermögens- Finaz- und ertragslage) vorzutäsuchen, damit sie uns den Kredit geben, den wir dringend vrauchen weil wir aus dem letzten Loch pfeiffen.

Durchsetzbarkeit: die schönste bilanzpolitische Maßnahme hilft uns nichts, wenn sie wir sie nicht beim Abschlußprüfer (= Wirtschaftsprüfer) durchbekommen, und er uns den Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluß verweigert wegen ihr.

b1) konservativ: man will einen möglichst niedrigen Gewinn
progressiv: man will einen möglichst hohen Gewinn

c) KE I, S. 71, Abb. 10

Realebene: die Realität wird durch sachverhaltsgestaltende Maßnhamen verändert
Abbildungsebene: nur die Darstellung der Realität wird durch darstellungsgestaltende Maßnahmen verändert, der reale Sachverhalt beliebt unverändert.

d) explizite Wahlrechte HGB: KE I, S. 77
implizite Wahlrechte HGB: KE I, S. 80

explizite:
  • Ansatzwahlrecht: Ansatz (= Aktivierung) des Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB)
  • Bewertungswahlrecht: Wahlrecht eine außerplanmäßige Abschreibung zu machen auch bei nur vorübergehender Wertminderung von Wertpapieren des Anlagevermögens (§253 Abs. 3 Satz 4 HGB)
  • Ausweiswahlrecht: das Recht die den Gewinn über das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren zu berechnen (§275 HGB)
implizite:
  • Ansatzwahlrecht: Herstellungskosten als Entwicklungskosten (sind Teil der Herstellungskosten, d.h. werden aktiviert), oder als Forschungskosten (sind nicht Teil der Herstellungkosten, d.h. werden einfach direkt als Aufwendungen in dem Jahr abgezogen, in dem sie angefallen sind), gemäß §255 Abs. 2 Satz 4 HGB.
  • Bewertungswahlrecht: in der Handelsbilanz sind ja noch mehrere Abschreibeverfahren zulässig (Exkurs: in der Steuerbilanz darf man nur noch linear abschreiben, wenn man also in der Handelsbilanzbilanz nicht auch linear abschreibt, kommt es zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, also zu aktiven/passiven latenten Steuern in der Handelsbilanz, siehe auch §274 HGB), also die Wahl des Abschreibverfahren, z.B. geometrisch-degressiv (§ 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB)
  • Ausweiswahlrecht: Gliederungstiefe von Bilanz und GuV
e)
  1. UV1 würde um die 25.000€ sinken, da die Rohstoffe ja nicht mehr dieses Jahr ankommen würden, also nicht mehr Teil des UV1 von diesem Jahr würden.
  2. Gleichzeitig hätte wir um 25.000€ weniger Schulden bei unserem Lieferanten für Rohstoffe.
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Gewinn: unbeeinflußt: 10.000€
Bilanzsumme: um 25.000€ weniger → 125.000€ (das ist eine Bilanzverkürzung!)





Aufgabe 7

a) Strukturbilanz: eine unter betriebswirtschaftlichen Aspekten aus dem normierten Jahresabschluß hergeleitete Gegenüberstellung des bilanzanalytischen Vermögens und des bilanzanalytischen Eigen- und Fremdkapitals.

b) absolute, relative
Relative Kennzahlen sind aussagekräftiger wegen der Verhältnisbildung, da erst dadurch Vergleichbarkeit mit den Kennzahlen anderer Unternehmen gegeben ist.

absolute: Summen, Einzelzahlen, Differenzen, Mittelwerte
Merksatz: asedim

relative: Gliederungszahlen, Beziehungszahlen, Indexzahlen
Merksatz: reglibein

c1) Liquidität 3. Grades als relative Kennzahl eignet sich besser, da erst durch sie der Vergleich mit anderen Unternehmen möglich.
Ein absolutes Nettoumlaufvermögen von = 200.000€ - 50.000€ = 150.000€ ist wenig aussagekräftig, für ein kleines Unternehmen mag es ein guter Wert sein, für ein größeres eher nicht.
Aber wenn man die Liquidität 3. Grades = 200.000€ / 50.0000€ = 4 = 400% berechnet, dann kann dieser Wert 400% mit anderen Unternehmen verglichen werden, egal wie groß dieses sind, also egal wie groß die absoluten Werte des UV und des KFK bei diesem sind.

So hat z.B. ein größeres Unternehmen mit UV = 2 Mio € und KFK = 1 Mio €, zwar ein höheres Nettoumlaufvermögen von 1 Mio €, aber wenn man die Liquidität 3. Grades berechnet sieht man, daß es nur ein Liquidität 3. Grades von 200% hat, also ist das größere Unternehmen in einen schlechteren Liquiditätslage als das kleinere Unternehmen.

c2) Möglichst hoch.

d) KE II S. 114-125

Aktionärspolitik: ausreichende Dividende, umfassende Information der Aktionäre
Umweltschutz: Vermeidung und Verminderung von chemischen, akustischen, physikalischen Emissionen des Unternehmens
Steuerliches Verhalten Steuerbeiträge des Unternehmens tragen zur gesellschaftlichen Wohlfahrt bei.

e)
  1. Pensionsrückstellungen in LFK stecken: LFK steigt auf 65.000
  2. Aufwandsrückstellungen erhöhen den JÜ↑ (der ist hier schon im EK enthalten, also EK↑): 65.000
  3. die restlichen 10.000€ (= Rückstellungen - Pensionsrückstellungen - Aufwandsrückstellungen) der Rückstellungen stecken wir, da wir vorsichtig sind, in die KFK: 40.000
  4. In den UV1 sind 5.000€ an langfristigen Dingen (mehr als ein Jahr!), die stecken wir ins AV: 105.000€
  5. Wir addieren die verbliebenen 25.000€ des UV1 und die 40.000€ des UV2, um das bilanzanalyt. UV zu bekommen.
WS12-13 7e.jpg
 
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