FAQ Kompensation oder Exmatrikulation nach drittem Klausurantritt?

Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
180 von 180
In meiner Lerngruppe ist vor kurzem eine Diskussion zu obengenanntem Thema entstanden. Da ich dazu noch keinen anderen Thread gefunden habe und es für uns aus der Studien- und Prüfungsinformation nicht so ganz ersichtlich ist, würde ich gerne mal eure Meinung/Erfahrungen dazu hören.

Zur Kompensation eines Pflichtmoduls (max. 2 aus 10 laut Prüfungsinfo) sind ja wie wir bereits wissen min. 25 % nötig, wobei der Durchschnitt aller 10 Pflichtmodule nicht unter 50% liegen darf. Soweit so gut, aber wie ist das nun wenn jemand bereits zwei (Fehl)Versuche hinter sich gebracht hat (Annahme: einmal <25% und einmal >25%, jedoch <50%) und dann im Zuge des dritten Versuchs wieder bei <25% landen würde. (Ich nehme an, dass im Kompensationsfall dann die höchste Prozentpunkteanzahl genommen werden würde und nicht der letzte Prüfungsversuch? Also der einzige Versuch mit >25% gewählt würde.)

Wäre es in diesem Fall überhaupt möglich, eine Klausur nach dreimaligem Nichtbestehen kompensieren zu lassen oder hätte man dies vor dem dritten Versuch durchführen müssen? Dies würde bedeuten, dass man nach dem dritten Versuch automatisch exmatrikuliert wird?!

Viele Dank für eure Antworten.
Silvi
 
Ich würde einfach einmal in die Prüfungsordnung Deines Studienganges gucken - normalerweise sind die Kompensationsbestimmungen dort so explizit dargelegt, daß kaum Interpretationslücken bleiben.
 
Habe ich bereits gemacht, allerdings stehen dort nur genaue Angaben zur Kompensation selbst (wie oben beschrieben, min 25% bei Durchschnitt 50% etc.). Es steht dort auch, dass jede Prüfung 2 mal wiederholt werden kann, allerdings ist uns nicht klar wie es aussieht, wenn alle drei Versuche negativ waren - theoretisch (aufgrund >25%) jedoch die Möglichkeit bestehen müsste das Modul zu kompensieren.

Meine Auffassung war: Man darf 3x schreiben und kann im Zweifelsfall auch nach dem (erfolglosen) dritten Versuch noch kompensieren, sofern man in einem der drei Versuche über 25% erreicht hatte. Scheinbar hatte aber gestern vor der Inv&Fin Klausur jemand erwähnt, dass dem nicht so ist, da man sich in diesem Fall vor dem dritten Antritt (also nach Versuch 2 und anstatt Versuch 3) für die Kompensation hätte entscheiden müssen...
 
Ja das schon, aber es geht ja darum, ob man überhaupt noch kompensieren darf, wenn man die drei Versuche bereits ausgeschöpft hat? Ist es bei einem Hochschulstudium nicht so, dass man nach dem dritten (erfolglosen) Versuch deutschlandweit für das Studium gesperrt wird?

Edit: Aja, auch diese Sache wurde in dem Beitrag erwähnt, hatte nur noch das mit der Punkteanzahl im Kopf. "... wenn es nach dem dritten mal auch nicht klappt tritt die Ausgleichsregel in Kraft..." unter der Annahme, dass dies korrekt ist, wäre die Sache also geklärt und die Person gestern hat sich wohl geirrt...
 
Du bist nach einem erfolglosen Drittversuch nicht für das Studium gesperrt, sondern für das Modul (daraus ergibt sich aber im allgemeinen dass sich das Studium erledigt hat).
Bei der FU ist das wegen der Ausgleichsregel kein Problem, an anderen Universitäten, bei denen es so etwas nicht gibt könnte man aber nicht mehr studieren.
 
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