Krankenkasse für Studenten: Bundessozialgericht erlaubt verbilligten Schutz bis 37

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Günstig versichert bis zum 37. Geburtstag: In Ausnahmefällen dürfen Studenten sehr lange den verbilligten Krankenkassentarif zahlen, entschied das Bundessozialgericht. Grundsätzlich ist nach 14 Fachsemestern Schluss.

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