FernUni allgemein Kritik am Erstgutachten, Zweitgutachten ohne Inhalt

Ort
Chemnitz
Hochschulabschluss
Master of Science
2. Hochschulabschluss
Diplom-Betriebswirt (FH)
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Hallo Freunde der Fern-Plackerei,

ich habe vor einigen Tagen die Gutachten für meine WInfo Bachelorarbeit erhalten und bin doch sehr ernüchtert. Dass es keine 1 wird, war mir bewusst, aber nur schnapp ab zu bestehen war für mich wenig erbaulich. Ich hatte mir zumindest eine 3,0 eingebildet und da ich in meiner beruflichen Tätigkeit auch Studierende bewerte, habe ich da eigentlich eine gute Grundlage. Meine Seminararbeit war auch eine 2,0. Ich konnte auch nur Teilzeit studieren mit einem Vollzeitjob.
So sehr ich auch einige Kritikpunkte verstehe, war der Themenumfang einfach zu groß, um ihn in einer BA vernünftig zu bearbeiten. So wird stets meine oberflächliche Art kritisiert und dass es nicht genug wäre, aber auf der anderen Seite lag ich schon bei knapp 11.000 Wörtern und mir wird nirgendwo dargelegt, wo ich hätte etwas weglassen können. Noch dazu hat sich mir meine Betreuerin in jedem Termin diametrale Aussagen geliefert (mehr Fokus hier hin, im nächsten Termin hat sie sich nicht mehr daran erinnert, dann in die andere Richtung). Im Gutachten werden auch Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler erwähnt, welche ich nicht nachvollziehen kann. Es werden dazu auch keine Beispiele geliefert, nur eigene Fehler des Professors.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde meine Haltung nochmal zusammenfassen und dem Professor zukommen lassen. Ich habe da zwar wenig Hoffnung, aber wenn ich meine Chance nicht nutze, ärgere ich mich mein restliches Leben lang. Hat dahingehend jemand schon Erfahrungen?

Was mich aber am meisten wurmt, ist das Zweitgutachten. Es besteht einfach nur aus dem Satz, dass der zweite Professor dem ersten Professor zustimmt. Ist denn sowas zulässig? Der hat doch nie und nimmer meine Arbeit gelesen. Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass zwei Professoren - mit ihrer typischerweise sehr eigenen Geisteshaltung - bei einem so komplexen Thema zum exakt gleichen Ergebnis kommen sollen. In meinem Erststudium war das bei drei wissenschaftlichen Arbeiten nie der Fall.

Kann man das Zweitgutachten dadurch eventuell anfechten? Kann mir das auf den Fuß fallen, indem meine Note dann noch schlechter wird? Die Prüfungsordnung und auch das Hochschulgesetz von NRW bringen mich da nicht recht weiter. Eventuell gibt es ja auch hier Leidensgenossen.

Viele Grüße
MTGL
 
ich habe vor einigen Tagen die Gutachten für meine WInfo Bachelorarbeit erhalten und bin doch sehr ernüchtert. Dass es keine 1 wird, war mir bewusst, aber nur schnapp ab zu bestehen war für mich wenig erbaulich. Ich hatte mir zumindest eine 3,0 eingebildet und da ich in meiner beruflichen Tätigkeit auch Studierende bewerte, habe ich da eigentlich eine gute Grundlage. Meine Seminararbeit war auch eine 2,0. Ich konnte auch nur Teilzeit studieren mit einem Vollzeitjob.
Die Vornoten werden nicht selten mit in die Sachverhaltsdarstellungen von Urteilen im Prüfungsrecht mit reingenommen, aber irgendwie habe ich nie gesehen, dass das vom Vorteil für den Prüfling sei. Mir ist sogar ein Urteil bekannt, indem sich die Kammer in der Urteilsbegründung über den Kläger lustig macht (zit. „die sehr "beachtliche" Leistung in den juristischen Prüfungen.“), um selbst dann das Wort "Subsumtion" als "Subsumption" falsch zu schreiben (und fehlende Lateinkenntnisse zu offenbaren). Und die Noten waren wirklich gut (i.e. 13-14 Punkte im Zivilrecht in der Zwischenprüfung).

Begründungen alá meine Vornoten sind so gut und die Prüfungsnote wurde nur vergeben um mir gerade noch das "2,51 (befriedigend)" reinzuwürgen wird, meiner Kenntnis nach, nicht als Indiz für eine Befangenheit des Prüfers gewertet. Die müssen schon echt übertreiben und sich dabei "blöd" benehmen, sowas wenn deine Korrektorin geschrieben hätte: "Ich wusste ja eh, dass bei Männern nichts besseres rumkommt.".

Leider ist man so soziopathischen Wesenszügen, die sich durchaus in der Professorenschaft wiederfinden, praktisch ausgeliefert.
So sehr ich auch einige Kritikpunkte verstehe, war der Themenumfang einfach zu groß, um ihn in einer BA vernünftig zu bearbeiten. So wird stets meine oberflächliche Art kritisiert und dass es nicht genug wäre, aber auf der anderen Seite lag ich schon bei knapp 11.000 Wörtern und mir wird nirgendwo dargelegt, wo ich hätte etwas weglassen können. Noch dazu hat sich mir meine Betreuerin in jedem Termin diametrale Aussagen geliefert (mehr Fokus hier hin, im nächsten Termin hat sie sich nicht mehr daran erinnert, dann in die andere Richtung). Im Gutachten werden auch Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler erwähnt, welche ich nicht nachvollziehen kann. Es werden dazu auch keine Beispiele geliefert, nur eigene Fehler des Professors.
Sie kann die Rechtsschreibfehler zugeben, aber dann einfach abwägen, dass das für eine Notenverbesserung nicht den Ausschlag gibt. Es gibt tatsächlich Themen, mit denen kann man nicht "gewinnen". In der Regel beugt sich die Begründung dem Gesamteindruck und der Notenentscheidung, i.e. das wird dann "passend" zugeschrieben.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde meine Haltung nochmal zusammenfassen und dem Professor zukommen lassen. Ich habe da zwar wenig Hoffnung, aber wenn ich meine Chance nicht nutze, ärgere ich mich mein restliches Leben lang. Hat dahingehend jemand schon Erfahrungen?
Im Prinzip zum Anwalt für Prüfungsrecht, schon im Erstgespräch könnte deine Aussichtschancen evaluiert werden. Leider sind meine Erfahrungen dahingehend: du ziehst als Prüfling den Kürzeren. Ich kenne leider einige Beispiele, wo sehr gute/exzellente Abschlüsse bewusst verwehrt wurden, i.e. Endnote ist dann "zufällig" so, dass eine qualitative Verschiebung zustande kommt. Ganz schlimm ist das bei Dissertationen. Hatte mal einen Professor erlebt, der das auch so aktiv ausgenutzt hat (Wörtliches Zitat: "Der will bei mir noch einen Doktor machen, also kann ich da Arbeitszeit herausziehen." -> der ehemalige Doktorand war schon als Softwareentwickler in Vollzeit tätig.).
Was mich aber am meisten wurmt, ist das Zweitgutachten. Es besteht einfach nur aus dem Satz, dass der zweite Professor dem ersten Professor zustimmt. Ist denn sowas zulässig? Der hat doch nie und nimmer meine Arbeit gelesen. Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass zwei Professoren - mit ihrer typischerweise sehr eigenen Geisteshaltung - bei einem so komplexen Thema zum exakt gleichen Ergebnis kommen sollen. In meinem Erststudium war das bei drei wissenschaftlichen Arbeiten nie der Fall.
Leider ist das inzwischen üblich. Ich hatte sogar mal einen Fall, da hat die Erstgutachterin im Namen der Zweitprüferin einfach die Zustimmung mit in die PDF geschrieben (aber an Zeit/Autorenname war erkenntlich, dass das nicht gelesen wurde). Ich müsste das jetzt rechtlich prüfen, ob so eine Klage durchgeht und das wird ja auch von der Beweislage abhängen.
Kann man das Zweitgutachten dadurch eventuell anfechten? Kann mir das auf den Fuß fallen, indem meine Note dann noch schlechter wird? Die Prüfungsordnung und auch das Hochschulgesetz von NRW bringen mich da nicht recht weiter. Eventuell gibt es ja auch hier Leidensgenossen.
Note kann bei einer Klage nicht schlechter werden (§ 129 VwGO). Aber vorher im Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren), was wegen der Ausnahmeregelung in § 110 Abs. 2 Nr. 2 JustG NRW nötig wäre, ist es nach h. M. leider möglich (lese genau: § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Diese Meinung folgen aber nicht alle Obergerichte (d.h. es kommt evt. auf das Bundesland an). Es gibt auch für die Erhebung des Widerspruchsverfahrens eine Monatsfrist, die bei fehlender Rechtsbehelfs verlängert wird (§§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO). Die fängt bei Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an zu laufen (in WiWi/ReWi kriegen wir immer richtige Notenbescheide, für Zugang die „3-Tages-Fiktion“).

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, außer nocheinmal zu sagen: das Problem ist verbreitet. In 1-3 Jahren weißt du auch erst so richtig, ob das nur subjektiv als unfair einzuordnen ist oder objektiv, und ja, da ärgert man sich sehr lange drüber. Den Rechtsschutz in Rahmen von Prüfungen halte ich u.a. deshalb für reformbedürftig.
 
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