- Ort
- Chemnitz
- Hochschulabschluss
- Master of Science
- 2. Hochschulabschluss
- Diplom-Betriebswirt (FH)
- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Hallo Freunde der Fern-Plackerei,
ich habe vor einigen Tagen die Gutachten für meine WInfo Bachelorarbeit erhalten und bin doch sehr ernüchtert. Dass es keine 1 wird, war mir bewusst, aber nur schnapp ab zu bestehen war für mich wenig erbaulich. Ich hatte mir zumindest eine 3,0 eingebildet und da ich in meiner beruflichen Tätigkeit auch Studierende bewerte, habe ich da eigentlich eine gute Grundlage. Meine Seminararbeit war auch eine 2,0. Ich konnte auch nur Teilzeit studieren mit einem Vollzeitjob.
So sehr ich auch einige Kritikpunkte verstehe, war der Themenumfang einfach zu groß, um ihn in einer BA vernünftig zu bearbeiten. So wird stets meine oberflächliche Art kritisiert und dass es nicht genug wäre, aber auf der anderen Seite lag ich schon bei knapp 11.000 Wörtern und mir wird nirgendwo dargelegt, wo ich hätte etwas weglassen können. Noch dazu hat sich mir meine Betreuerin in jedem Termin diametrale Aussagen geliefert (mehr Fokus hier hin, im nächsten Termin hat sie sich nicht mehr daran erinnert, dann in die andere Richtung). Im Gutachten werden auch Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler erwähnt, welche ich nicht nachvollziehen kann. Es werden dazu auch keine Beispiele geliefert, nur eigene Fehler des Professors.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde meine Haltung nochmal zusammenfassen und dem Professor zukommen lassen. Ich habe da zwar wenig Hoffnung, aber wenn ich meine Chance nicht nutze, ärgere ich mich mein restliches Leben lang. Hat dahingehend jemand schon Erfahrungen?
Was mich aber am meisten wurmt, ist das Zweitgutachten. Es besteht einfach nur aus dem Satz, dass der zweite Professor dem ersten Professor zustimmt. Ist denn sowas zulässig? Der hat doch nie und nimmer meine Arbeit gelesen. Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass zwei Professoren - mit ihrer typischerweise sehr eigenen Geisteshaltung - bei einem so komplexen Thema zum exakt gleichen Ergebnis kommen sollen. In meinem Erststudium war das bei drei wissenschaftlichen Arbeiten nie der Fall.
Kann man das Zweitgutachten dadurch eventuell anfechten? Kann mir das auf den Fuß fallen, indem meine Note dann noch schlechter wird? Die Prüfungsordnung und auch das Hochschulgesetz von NRW bringen mich da nicht recht weiter. Eventuell gibt es ja auch hier Leidensgenossen.
Viele Grüße
MTGL
ich habe vor einigen Tagen die Gutachten für meine WInfo Bachelorarbeit erhalten und bin doch sehr ernüchtert. Dass es keine 1 wird, war mir bewusst, aber nur schnapp ab zu bestehen war für mich wenig erbaulich. Ich hatte mir zumindest eine 3,0 eingebildet und da ich in meiner beruflichen Tätigkeit auch Studierende bewerte, habe ich da eigentlich eine gute Grundlage. Meine Seminararbeit war auch eine 2,0. Ich konnte auch nur Teilzeit studieren mit einem Vollzeitjob.
So sehr ich auch einige Kritikpunkte verstehe, war der Themenumfang einfach zu groß, um ihn in einer BA vernünftig zu bearbeiten. So wird stets meine oberflächliche Art kritisiert und dass es nicht genug wäre, aber auf der anderen Seite lag ich schon bei knapp 11.000 Wörtern und mir wird nirgendwo dargelegt, wo ich hätte etwas weglassen können. Noch dazu hat sich mir meine Betreuerin in jedem Termin diametrale Aussagen geliefert (mehr Fokus hier hin, im nächsten Termin hat sie sich nicht mehr daran erinnert, dann in die andere Richtung). Im Gutachten werden auch Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler erwähnt, welche ich nicht nachvollziehen kann. Es werden dazu auch keine Beispiele geliefert, nur eigene Fehler des Professors.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde meine Haltung nochmal zusammenfassen und dem Professor zukommen lassen. Ich habe da zwar wenig Hoffnung, aber wenn ich meine Chance nicht nutze, ärgere ich mich mein restliches Leben lang. Hat dahingehend jemand schon Erfahrungen?
Was mich aber am meisten wurmt, ist das Zweitgutachten. Es besteht einfach nur aus dem Satz, dass der zweite Professor dem ersten Professor zustimmt. Ist denn sowas zulässig? Der hat doch nie und nimmer meine Arbeit gelesen. Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass zwei Professoren - mit ihrer typischerweise sehr eigenen Geisteshaltung - bei einem so komplexen Thema zum exakt gleichen Ergebnis kommen sollen. In meinem Erststudium war das bei drei wissenschaftlichen Arbeiten nie der Fall.
Kann man das Zweitgutachten dadurch eventuell anfechten? Kann mir das auf den Fuß fallen, indem meine Note dann noch schlechter wird? Die Prüfungsordnung und auch das Hochschulgesetz von NRW bringen mich da nicht recht weiter. Eventuell gibt es ja auch hier Leidensgenossen.
Viele Grüße
MTGL