SZ Bildung Leserdiskussion: Keine Steuervorteile in der Erstausbildung - die richtige Entscheidung?

TU München bleibt Exzellenzuniversität

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ausgaben für Uni oder Ausbildung können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Begründet haben das die Karlsruher Richter leider nicht ausreichend, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch.

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