Abschlussarbeit LS Bergmann-Masterarbeit

FGS

Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hat jemand am LS Bergmann seine Abschlussarbeit geschrieben? Ich bin sehr verwundert über folgenden Passus in den Hinweisen des Lehrstuhls zur Masterarbeit:

"Auf die Aufnahme von Kommentaren – und damit des Gliederungspunktes (b) – in das Literaturverzeichnis kann überhaupt verzichtet werden, soweit ausschließlich
Standardkommentare verwendet und der Üblichkeit nach zitiert werden (z.B: Staudinger/Martinek[2006] § 675 Rn. 1; MünchKomm/Seiler, § 677, Rn. 17 )"

einzusehen bei
vgl https://www.fernuni-hagen.de/ls_bergmann/docs/merkblatt_anfertigung_von_bachelor_seminararbeiten.pdf

Wenn ich eine Definition aus den MüKo übernommen habe, muss das doch in's Literaturverzeichnis...

Wäre über eine Meinung sehr erfreut.
 
Klar, und zwar ganz normal als Literatur...

Sprich: Im Lit-Verzeichnis schreibst Du ganz normal alles runter, z.B. Grüneberg als Titel (und nicht vergessen "Zit.: NAME/Grüneberg"), dann MüKo BGB...., BeckOK usw.

Falls Du aber eine Ladung seltener Kommentare hast, sollte es eine eigene Rubrik Aufsätze, Monographien, Kommentare usw. sein

Ich habe bei Prof. Dr. Bergmann sowohl BA-Seminar als auch Arbeit als auch das Seminar im Universitären Schwerpunkt geschrieben, was nie notwendig war, waren Rechtsprechungsübersichten oder Abkürzungen, die ich einmal jedoch trotzdem hatte bzw. auf Kirchner verwiesen habe ;-).

Und sonst: Einfach den Betreuer fragen, der Lehrstuhl ist nach meiner Erfahrung sehr hilfsbereit.

VG
Frank
 
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