Sonstiges Motivation weiterzulernen?!

Ich fand es auch nicht einfach. Vor allem, die Aufrechnungslage und dass W das Darlehen vom Fest ja nicht gekündigt hat und somit schon mal fraglich ist, wann der Anspruch tatsächlich fällig wird..
 
Ich fand es auch nicht einfach. Vor allem, die Aufrechnungslage und dass W das Darlehen vom Fest ja nicht gekündigt hat und somit schon mal fraglich ist, wann der Anspruch tatsächlich fällig wird..

Das Hauptproblem war ja immer noch die Hauptforderung (vollstreckbarer Titel) vs. Kaufpreiszahlung. Und das war ne simple Prüfung der Aufrechnung. Wenn überhaupt wird die weitere Geldschuld des S bei W wie oben erörtert relevant.
 
wie habt ihr denn die aussage des w, der kaufpreis für die kommode sei viel zu hoch, gewertet?
Ich habe ganz rudimentär angeprüft, ob ein Wuchergeschäft vorliegt (in der Prüfung der Aufrechnung unter dem Punkt Wirksamkeit der Forderungen).
 
Das Hauptproblem war ja immer noch die Hauptforderung (vollstreckbarer Titel) vs. Kaufpreiszahlung. Und das war ne simple Prüfung der Aufrechnung. Wenn überhaupt wird die weitere Geldschuld des S bei W wie oben erörtert relevant.
Das stimmt, aber das sind alles so Kleinigkeiten, die es zu diskutieren galt. Ich fand, davon gab es ein paar. Den 366 hab ich auch nicht geprüft, weil es für mich auch gar keine Anhaltspunkte dafür gab
 
§ 396 bzw. § 366 habe ich auch nicht geprüft. Ist zwar erwägenswert, aber ich sehe bereits nach dem Wortlaut des § 396 keine Notwendigkeit, 366 zu prüfen. Bei mehreren aufrechenbaren Forderungen kann der aufrechnende Teil bestimmen, welche Forderungen aufgerechnet werden sollen. Erst wenn es hieran fehlt, ist § 396 S. 2 bzw. § 366 anzuwenden. W. hatte als Aufrechnender ja bestimmt, was er mit was aufrechnen wollte. Ein Problem sehe ich allerdings in der weichen Formulierung des SV, "er wolle" aufrechnen. Rechnet er jetzt auf oder nicht? Bei fehlender Aufrechnung wäre der Fall allerdings kaputt....
 
§ 396 bzw. § 366 habe ich auch nicht geprüft. Ist zwar erwägenswert, aber ich sehe bereits nach dem Wortlaut des § 396 keine Notwendigkeit, 366 zu prüfen. Bei mehreren aufrechenbaren Forderungen kann der aufrechnende Teil bestimmen, welche Forderungen aufgerechnet werden sollen. Erst wenn es hieran fehlt, ist § 396 S. 2 bzw. § 366 anzuwenden. W. hatte als Aufrechnender ja bestimmt, was er mit was aufrechnen wollte. Ein Problem sehe ich allerdings in der weichen Formulierung des SV, "er wolle" aufrechnen. Rechnet er jetzt auf oder nicht? Bei fehlender Aufrechnung wäre der Fall allerdings kaputt....
S ist aber ja der Aufrechnende und nicht W. W hat der Aufrechnung gegen den titulierten Anspruch widersprochen...
 
S ist aber ja der Aufrechnende und nicht W. W hat der Aufrechnung gegen den titulierten Anspruch widersprochen...

Ja, sicherlich.
 
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