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Das Bundesverwaltungsgericht hält es für zumutbar, dass muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen. Hier prallen Schulpflicht und Religionsfreiheit aufeinander. Fast jede Religion hat ursprünglich einen Totalanspruch - doch die Begegnung mit entblößten Körpern muss jeder Schüler aushalten lernen.
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