Hallo Freunde der Rechtswissenschaft,
ich habe eine hypothetische Fallfrage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Folgender Sachverhalt:
Ein erwachsener Mann möchte den Geburtsnamen seiner verstorbenen Mutter annehmen. Er ist ein eheliches Kind und hat diesen Namen noch nie selbst getragen.
Sein Vater lebt noch.
Der Mann hat den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen, aufgrund u.a. etlichen Betrugsversuchen und öffentl. Lügen. Er lebt auf einem Dorf, dort kennt jeder jeden und er möchte sich von seinem Vater komplett lösen, eben durch die Namensänderung. Gerichtlich ist gegen den Vater nicht vorgegangen wurden.
Bestehen Chancen, den Antrag durchzubekommen? Indirekt ist der Vater auch Schuld am Tod der Mutter (seelische Misshandlungen etc.)..
Hat ein Antrag auf Namensänderung überhaupt Chancen? Oder bleibt als einzige Lösung nur der Weg der Adoption?
ich habe eine hypothetische Fallfrage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Folgender Sachverhalt:
Ein erwachsener Mann möchte den Geburtsnamen seiner verstorbenen Mutter annehmen. Er ist ein eheliches Kind und hat diesen Namen noch nie selbst getragen.
Sein Vater lebt noch.
Der Mann hat den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen, aufgrund u.a. etlichen Betrugsversuchen und öffentl. Lügen. Er lebt auf einem Dorf, dort kennt jeder jeden und er möchte sich von seinem Vater komplett lösen, eben durch die Namensänderung. Gerichtlich ist gegen den Vater nicht vorgegangen wurden.
Bestehen Chancen, den Antrag durchzubekommen? Indirekt ist der Vater auch Schuld am Tod der Mutter (seelische Misshandlungen etc.)..
Hat ein Antrag auf Namensänderung überhaupt Chancen? Oder bleibt als einzige Lösung nur der Weg der Adoption?