Plauderecke Namensänderung

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo Freunde der Rechtswissenschaft,

ich habe eine hypothetische Fallfrage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Folgender Sachverhalt:

Ein erwachsener Mann möchte den Geburtsnamen seiner verstorbenen Mutter annehmen. Er ist ein eheliches Kind und hat diesen Namen noch nie selbst getragen.
Sein Vater lebt noch.

Der Mann hat den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen, aufgrund u.a. etlichen Betrugsversuchen und öffentl. Lügen. Er lebt auf einem Dorf, dort kennt jeder jeden und er möchte sich von seinem Vater komplett lösen, eben durch die Namensänderung. Gerichtlich ist gegen den Vater nicht vorgegangen wurden.

Bestehen Chancen, den Antrag durchzubekommen? Indirekt ist der Vater auch Schuld am Tod der Mutter (seelische Misshandlungen etc.)..

Hat ein Antrag auf Namensänderung überhaupt Chancen? Oder bleibt als einzige Lösung nur der Weg der Adoption?
 
Das ist ja mal eine spannende Frage zu einem Gebiet, daß im Bereich der Fernuni-Hagen kaum oder gar nicht behandelt wird.

Vielleicht hat ja jemand Kenntnis aus eigener Erfahrung z.B. im Freundes- oder Bekanntenkreis, oder ist in Literatur oder Internet über vergleichbare Sachverhalte gestolpert?

Es wäre sicherlich schön, wenn wir hier einige Beiträge erhielten, die der Kommilitonin weiterhelfen könnten! :thumbsup:
 
Wie wäre es einfach damit, um Standesamt zu gehen und Nachzufragen? Die haben eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Wenn man da einfach mal nett fragt (ggf. bei verschiedenen Mitarbieten), bekommt man da i.d.R. sehr kompetente Auskünfte. Weiterhin scheint mir das ganze eher ein Problem der Psychologen zu sein und weniger der Rechtswissenschaften. Kommentare zu § 3 NamÄndG sagen, dass ein wichtige Grund vorliegen muss. Das könnte dann durch ein Attest eine Psychologen sein...
 
Hi,

ich bin erst vor Kurzem dazu gestoßen und lese dies erst jetzt. Ist diese Problematik überhaupt noch aktuell oder hat sich da schon was geklärt?
 
Die Problematik hat sich insoweit geklärt, dass er sich damit abgefunden hat :-))
Eine Namensänderung kommt auch jetzt nicht mehr infrage, da ich mittlerweile denselben Nachnamen trage :allsmiles:

ABER rein interessehalber fänd ich es natürlich klasse, wenn du etwas zu dem Thema beitragen kannst :)
Man lernt ja nie aus
 
Hallo Carolin,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Mann als eheliches Kind geboren ist. Er hat also den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten ( § 1616 BGB).

Die verschiedenen Möglichkeiten einen Geburts- oder Familiennamen zu erhalten richten sich ausschließlich nach dem BGB. (Theoretisch kannst du dich bis dahin selbst belesen.) Diese "Namensgebungen" müssen alle standesamtlich beurkundet werden. Diese Aufzählung ist dem Grunde nach abschließend.

Der Mann (vermutlich jetzt DEIN Mann) hat nach dem BGB keine Möglichkeit diesen Namen zu ändern, da er über 18 Jahre alt ist.

Und hier kommt das oben schon erwähnte NamÄndG ins Spiel: hiernach ist eine sogenannte behördliche Namensänderung möglich, jedoch nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es muss also sehr gut begründet werden.
Um (es den Verwaltungen einfacher zu machen;-)) eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, gibt es eine Verwaltungsvorschrift zum NamÄndG, in dieser ist beispielhaft aufgeführt was als wichtiger Grund gelten könnte. (Wie wir alle wissen, hat diese aber "nur" Innenwirkung. Nach außen, also gerichtlich ist immer das Gesetz heranzuziehen.)

Als wichtiger Grund ist unter anderem auch aufgeführt, wenn jemand z.B. Opfer von Gewalt durch ein Familienmitglied geworden ist und deswegen psychische Probleme hat. Oder wenn ein Familienmitglied strafrechtlich verurteilt worden ist und dies im Ort oder in Presse/Rundfunk berichtet worden ist und sozusagen ein Bezug zwischen Namen und der Straftat hergestellt werden kann (der Österreicher "Fritzl" ist ein gutes Beispiel dafür).

Ich denke bei euch könnte es schwierig werden, mit der Begründung durchzukommen. Dies ist aber längst nicht alles - Ihr müsstet auch ne Menge weiterer Unterlagen vorlegen, z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Führungszeugnis usw..

(Würdet ihr vor meiner Tür stehen, würde ich vom Antrag abraten, weil das Problem damit nicht aus der Welt ist und zweitens spricht es sich im Ort wie ein Lauffeuer herum, dass ihr viel Geld für die beh. NamÄnd ausgegeben habt und er ist trotzdem der, der doch mal .... geheißen hat und der Sohn von und zu ist. Also die Ächtung oder Verschmähung würde sich eher verstärken. Ich würde es zu bedenken geben. Dies nur am Rande bemerkt.)

Jetzt aber genug Fachgelabere.

Wieso habt ihr eigentlich nicht deinen Familiennamen genommen, dann wäre er auf einfacherem Wege (nämlich Eheschließung) diesen Namen los?

Marie-Anne
 
Danke erstmal für deine Info :))
Das mit den wichtigen Gründen habe ich im Internet auch gelesen und mir fast schon gedacht, dass seine Gründe nicht ausreichen werden. Es hat mich einfach mal interessiert.

Ich bin da etwas altmodisch und vertrete den Standpunkt, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt. Außer wenn dieser jetzt extrem anstößig wäre.. Außerdem war mein Nachname immer recht schwierig, keiner konnte ihn aussprechen oder schreiben und das war manchmal sehr nervig :)
 
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