Neues Hochschulgesetz: Sachsen führt Langzeitstudien

Wer seine Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzieht, muss in Sachsen künftig 500 Euro pro Semester zahlen. So steht es im umstrittenen Hochschulgesetz, das der Landtag beschlossen hat. Außerdem können Studenten nun aus der verfassten Studentenschaft austreten.

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