Stoff des Moduls Neuling - fange mit Arbeitsvertragsrecht an

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
40 von 90
Hallo Ihr Lieben,

ich bin ganz neu hier im Forum und auch ganz neu in der Materie Fernuni Hagen. Ich habe mich an der Fernuni Hagen zum LLB eingeschrieben (erstmal schauen, ob es klappt) und Arbeitsvertragsrecht und Investition fürs SS2020 "belegt".

Gerade bin ich schon wieder am überlegen, ob das die richtige Entscheidung war...
Vorab - ich habe in Bayern ein komplett abgeschlossenes Universitätsstudium in Jura. Bin zum Examen nie angetreten (könnte noch - will aber nicht).
Ganz "wegschmeisen" will ich auch nicht alles und so kam mir die Idee, neben der Arbeit den LLB zu machen. Die Uni ist schon ein paar Jahre her. Mir werden ca. 12 bis 13 Module anerkannt. Jetzt überlege ich, ob Arbeitsvertragsrecht richtig war für den Einstieg... Auf der anderen Seite bleibt mir sonst nur noch internationales Privatrecht übrig und evtl. ein Wahlpflichtfach. Bei uns war Arbeitsrecht anscheinend nicht so intensiv. Unsere Klausuren für die großen Scheine waren auch "nur" 2h. Daher hab ich jetzt wirklich etwas Bammel, was die denn in einer 4-Stunden Klausur alles unterbekommen wollen. Wie ich mitbekommen habe, sollte ich definitiv BGB nochmal wiederholen.

Habt ihr für mich Erfahrungsberichte über das Fach, bzw. mal eine alte Klausur oder Tipps allgemeiner Natur? Ich weiss ja überhaupt nicht wie das alles abläuft.

Habe ich es richtig verstanden, wenn man sich in ein juristisches Fach einschreibt und in dem selben Semester die Prüfung ablegt, zählt das als so eine Art "Versuch". Wenn man nicht bestanden hat, kann man trotzdem die Prüfung im schlimmsten Fall noch 3x schreiben? Dann hätte ich nämlich nichts zu verlieren, wenn ich es einfach mal probiere. Aber bin mir nicht sicher, ob es echt so ist.

Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen.

Viele Grüße
Mel
 
Hallo Mel,

Daher hab ich jetzt wirklich etwas Bammel, was die denn in einer 4-Stunden Klausur alles unterbekommen wollen.

Die Klausur ist nur zwei-stündig (siehe Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2, S. 30). Einige Grundlagen des BGB braucht's natürlich: AGB-Prüfung (mit Schwerpunkt auf Besonderheiten des Arbeitsvertragsrechts), Willenserklärungen und Fristberechnungen; nichts das einen wirklich schrecken sollte, wenn man Dinge wie Sachenrecht mal verstanden hat. Das heißt nicht, dass man nicht vielleucht eine Auffrischung braucht.

Habe ich es richtig verstanden, wenn man sich in ein juristisches Fach einschreibt und in dem selben Semester die Prüfung ablegt, zählt das als so eine Art "Versuch". Wenn man nicht bestanden hat, kann man trotzdem die Prüfung im schlimmsten Fall noch 3x schreiben?

Ja, so ist es: § 15 Abs. 2 PO (Freiversuch), § 15 Abs. 1 (2-malige Wiederholung).

Viel Erfolg,

René
 
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