Stellst du deinen BAföG-Weiterförderungsantrag frühzeitig, so ist gesetzlich garantiert, dass die Zahlungen unverändert weiterlaufen, auch wenn das Amt lange mit der Bearbeitung braucht. Studierst du an einer Fachhochschule / HAW, solltest du bis 31. Juni den vollständigen Folgeantrag einreichen. Uni-Studierende haben noch bis Ende Juli Zeit.
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