Wer schon BAföG bezieht, muss normalerweise einmal jährlich einen Folgeantrag stellen. Will man sichergehen, dass man ohne Unterbrechung gefördert wird, sollte man den (vollständigen!) Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Dann muss das Amt vorläufig weiterzahlen, auch wenn nicht rechtzeitig ein Bescheid ergehen kann.
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