Ich empfehle sich gar nicht auf solche Aussagen zu verlassen, da sie letztlich nicht von denen für den konkreten Prüfungsinhalt verantwortlichen Personen getroffen werden und selbst wenn dem so wäre, entsteht hierdurch keine Verbindlichkeit.
Letztlich ist schlichtweg der gesamte für das Modul relevante Stoff prüfungsrelevant und IPR funktioniert nicht ohne ZPO.
Zumal das Studium auch das Ziel hat, den Umgang mit unbekannten Gesetzen zu vermitteln; hier liegt vielleicht einfach auch eine grundsätzlich falsche Vorstellung von einem (rechtswissenschaftlichen) Studium vor.
Dass es äußerst ärgerlich ist, möchte ich dabei nicht abstreiten.
Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr mit der Korrektur an sich seid?
Ich kann aus meiner leider mangels konkreter am Gutachten vorgenommener Korrektur nicht sehr viel mitnehmen. Bestanden habe ich und die Note ist in Ordnung.
Was mich regelmäßig verunsichert ist, dass ich zum Beispiel auf die Prüfung von offensichtlich nicht Gegebenem verzichte, was dann in der Korrektur bemängelt wird.
In dieser Hausarbeit wurde mir auch eine durchschnittliche Schwerpunktsetzung bescheinigt, allerdings ohne jeglichen weiteren Vermerk, sodass ich nicht nachvollziehen kann, wie ich es hätte besser machen können.
Auch habe ich die Formalie nur fast vollumfänglich eingehalten, was jedoch nicht den Formalien entsprechen soll, ist nirgends angegeben.