Klausurbesprechung Noten sind raus

Nein, gibt keinen Fall in Moodle dazu, hatte alles durchforstet. Ich weiß nicht, wies euch geht, aber in den Mentoriaten (ich habe 2 unterschiedliche besucht und keine Sitzung gefehlt) hieß es immer konsequent "Finger weg von ZPO". Sollte man dann den Studierenden schon richtig vermitteln - finde ich.
ich habe auch fast alle Mentoriate besucht und kann nur bestätigen, dass ZPO als "No Go" proklamiert wurde.
 
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Mal ne blöde Frage, aber: Kann es denn sein, dass das mit zur juristischen Ausbildung gehört, auf alle Eventualitäten reagieren zu können, selbst wenn es gegen das Indoktrinierte geht? Find ich zwar persönlich völlig asozial, wäre aber nicht das erste Mal, das sowas passiert.
Ich fand das im letzten Semester einfach echt unfair mit der EuErbVO. Gleichzeitig muss ich natürlich zugeben, dass ich nach einem kompletten Studium durchaus etwas kompetenter mit der Situation hätte umgehen sollen/können/müssen.

Edit: Für die, die nicht wissen, was ich mit dem EuErbVO-Thema meine: Ich habe letztes Jahr alle Mentoriatstermine mitgemacht. Die Dozentin hatte bei der Eingrenzung für den Klausurstoff explizit gesagt, dass Erbrecht nicht drankommt, kam es aber. Was das soll erschließt sich mir nach wie vor nicht und ich ärgere mich immer noch darüber. Aber wie gesagt: grundsätzlich kann es keine Entschuldigung sein, weil man halt alle Rechtsgebiete aufm Schirm haben und nötigenfalls eine halbwegs brauchbare Antwort auf die Fallfrage produzieren können muss - ob einem das Thema jetzt liegt oder nicht.
 
Bei mir wurde auch moniert, dass ich bei der ZPO Fehler gemacht habe, das hat auf jeden Fall Punkte gekostet. Aber vermutlich wird ja nicht umsonst empfohlen, vor IPR das ZPO-Modul zu belegen. Ich hatte das auch nicht gemacht und mache erst jetzt ZPO.
Da sind wir also schon ein Stück weit selbst schuld. Man kann ja auch bspw. im Sachenrecht, wenn dort im EBV mal wieder ein unerkannt geisteskranker vorkommt, nicht sagen, 104 ff BGB sind BGB AT und haben mit Sachenrecht nichts zu
Mal ne blöde Frage, aber: Kann es denn sein, dass das mit zur juristischen Ausbildung gehört, auf alle Eventualitäten reagieren zu können, selbst wenn es gegen das Indoktrinierte geht? Find ich zwar persönlich völlig asozial, wäre aber nicht das erste Mal, das sowas passiert.
Ich fand das im letzten Semester einfach echt unfair mit der EuErbVO. Gleichzeitig muss ich natürlich zugeben, dass ich nach einem kompletten Studium durchaus etwas kompetenter mit der Situation hätte umgehen sollen/können/müssen.

Edit: Für die, die nicht wissen, was ich mit dem EuErbVO-Thema meine: Ich habe letztes Jahr alle Mentoriatstermine mitgemacht. Die Dozentin hatte bei der Eingrenzung für den Klausurstoff explizit gesagt, dass Erbrecht nicht drankommt, kam es aber. Was das soll erschließt sich mir nach wie vor nicht und ich ärgere mich immer noch darüber. Aber wie gesagt: grundsätzlich kann es keine Entschuldigung sein, weil man halt alle Rechtsgebiete aufm Schirm haben und nötigenfalls eine halbwegs brauchbare Antwort auf die Fallfrage produzieren können muss - ob einem das Thema jetzt liegt oder nicht.
Das sehe ich echt anders. Wenn Mentoriatsleiter aktiv sagen, dass EuErbVO nicht drankommt und aktiv sagen, dass ZPO hier nichts zu suchen hat, dann muss ich zumindest in diesem Modul in der konkreten Prüfung auf EuErbVO bzw. ZPO auch nicht eingehen.
 
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Das sehe ich echt anders. Wenn Mentoriatsleiter aktiv sagen, dass EuErbVO nicht drankommt und aktiv sagen, dass ZPO hier nichts zu suchen hat, dann muss ich zumindest in diesem Modul in der konkreten Prüfung auf EuErbVO bzw. ZPO auch nicht eingehen.
Let's agree to disagree..... Ich sehe das vollkommen anders und finde, Du machst es Dir/uns ein bisschen zu leicht. Im Skript 2 zu 55110 geht es bspw. ab Rn. 116 ausführlich um das Zuständigkeitssystem des autonomen IZPR und dann geht es ausführlich um bspw. §§ 23, 29 und 38-40 ZPO. Da kann man doch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, in einer Klausur zu Internationalem Privat- und ZIVILPROZESSRecht wäre die deutsche ZIVILPROZESSOrdnung völlig Tabu.
Ich habe mich in der Hausarbeit auch nicht mit Ruhm bekleckert, aber bestanden ist bestanden. Der Korrektor moniert, dass ich die ZPO falsch prüfe - und er hat ehrlich gesagt recht. Ich habe unsinnigerweise das IPZR-Modul vor ZPO gewählt, was Quatsch ist, empfohlen wird das Gegenteil. Das ist/war mein Fehler und den muss ich dann auch ausbaden. Sonst macht man es sich m.M. zu leicht.
 
Nein, gibt keinen Fall in Moodle dazu, hatte alles durchforstet. Ich weiß nicht, wies euch geht, aber in den Mentoriaten (ich habe 2 unterschiedliche besucht und keine Sitzung gefehlt) hieß es immer konsequent "Finger weg von ZPO". Sollte man dann den Studierenden schon richtig vermitteln - finde ich.
Ich hätte es sogar gekonnt, habe aber die Frage so verstanden, dass die Frage bei der Anwendung deutschen Rechts in allgemeiner Form zu bejahen wäre, sofern die VU-Voraussetzungen vorliegen…außerdem musste ich um einige geschriebene Seiten kuerzen. ein deutlicher Hinweis in der Aufgabenstellung hätte hier für Klarheit gesorgt…!
 
Let's agree to disagree..... Ich sehe das vollkommen anders und finde, Du machst es Dir/uns ein bisschen zu leicht. Im Skript 2 zu 55110 geht es bspw. ab Rn. 116 ausführlich um das Zuständigkeitssystem des autonomen IZPR und dann geht es ausführlich um bspw. §§ 23, 29 und 38-40 ZPO. Da kann man doch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, in einer Klausur zu Internationalem Privat- und ZIVILPROZESSRecht wäre die deutsche ZIVILPROZESSOrdnung völlig Tabu.
Ich habe mich in der Hausarbeit auch nicht mit Ruhm bekleckert, aber bestanden ist bestanden. Der Korrektor moniert, dass ich die ZPO falsch prüfe - und er hat ehrlich gesagt recht. Ich habe unsinnigerweise das IPZR-Modul vor ZPO gewählt, was Quatsch ist, empfohlen wird das Gegenteil. Das ist/war mein Fehler und den muss ich dann auch ausbaden. Sonst macht man es sich m.M. zu leicht.
Das ist wirklich toll, dass du mir/uns die ZPO-Randnummern extra raussuchst und vorträgst. Ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass die beiden Mentoren das exakt so von sich gegeben haben. Will dir nicht zu nahe treten, aber die haben sicher mehr Erfahrung hinsichtlich der Themenschwerpunkte als du, der sich ja offensichtlich auch selber ärgert über die Klausur. Es hat auch nichts damit zu tun, dass man einen Sündenbock sucht. Sondern man verlässt sich halt darauf, was sie sagen und es kommt dann ganz anders. Sollen sie einfach gar nichts sagen und gut ist.
 
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Ich empfehle sich gar nicht auf solche Aussagen zu verlassen, da sie letztlich nicht von denen für den konkreten Prüfungsinhalt verantwortlichen Personen getroffen werden und selbst wenn dem so wäre, entsteht hierdurch keine Verbindlichkeit.
Letztlich ist schlichtweg der gesamte für das Modul relevante Stoff prüfungsrelevant und IPR funktioniert nicht ohne ZPO.
Zumal das Studium auch das Ziel hat, den Umgang mit unbekannten Gesetzen zu vermitteln; hier liegt vielleicht einfach auch eine grundsätzlich falsche Vorstellung von einem (rechtswissenschaftlichen) Studium vor.
Dass es äußerst ärgerlich ist, möchte ich dabei nicht abstreiten.

Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr mit der Korrektur an sich seid?
Ich kann aus meiner leider mangels konkreter am Gutachten vorgenommener Korrektur nicht sehr viel mitnehmen. Bestanden habe ich und die Note ist in Ordnung.
Was mich regelmäßig verunsichert ist, dass ich zum Beispiel auf die Prüfung von offensichtlich nicht Gegebenem verzichte, was dann in der Korrektur bemängelt wird.
In dieser Hausarbeit wurde mir auch eine durchschnittliche Schwerpunktsetzung bescheinigt, allerdings ohne jeglichen weiteren Vermerk, sodass ich nicht nachvollziehen kann, wie ich es hätte besser machen können.
Auch habe ich die Formalie nur fast vollumfänglich eingehalten, was jedoch nicht den Formalien entsprechen soll, ist nirgends angegeben.
 
Ich empfehle sich gar nicht auf solche Aussagen zu verlassen, da sie letztlich nicht von denen für den konkreten Prüfungsinhalt verantwortlichen Personen getroffen werden und selbst wenn dem so wäre, entsteht hierdurch keine Verbindlichkeit.
Letztlich ist schlichtweg der gesamte für das Modul relevante Stoff prüfungsrelevant und IPR funktioniert nicht ohne ZPO.
Zumal das Studium auch das Ziel hat, den Umgang mit unbekannten Gesetzen zu vermitteln; hier liegt vielleicht einfach auch eine grundsätzlich falsche Vorstellung von einem (rechtswissenschaftlichen) Studium vor.
Dass es äußerst ärgerlich ist, möchte ich dabei nicht abstreiten.

Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr mit der Korrektur an sich seid?
Ich kann aus meiner leider mangels konkreter am Gutachten vorgenommener Korrektur nicht sehr viel mitnehmen. Bestanden habe ich und die Note ist in Ordnung.
Was mich regelmäßig verunsichert ist, dass ich zum Beispiel auf die Prüfung von offensichtlich nicht Gegebenem verzichte, was dann in der Korrektur bemängelt wird.
In dieser Hausarbeit wurde mir auch eine durchschnittliche Schwerpunktsetzung bescheinigt, allerdings ohne jeglichen weiteren Vermerk, sodass ich nicht nachvollziehen kann, wie ich es hätte besser machen können.
Auch habe ich die Formalie nur fast vollumfänglich eingehalten, was jedoch nicht den Formalien entsprechen soll, ist nirgends angegeben.
Ich fand die Korrektur noch relativ umfangreich, ich habe schon Hausarbeiten geschrieben, in denen außer der Punktzahl gar nichts vermerkt war. Auch mir wurde eine durchschnittliche Schwerpunktsetzung bescheinigt und ein fast vollumfängliches Einhalten der Formalien, ohne das Delta zum vollständigen Einhalten klar zu machen.
Wenn wir aber ehrlich sind, dann hängt doch einiges auch vom Geschmack des Korrektors ab, das kann man nicht beeinflussen und daher sind die Korrekturen immer auch ein Stück weit Lotterie. Ich meine damit nicht die Frage, ob, sondern wie man besteht. Ich habe schon Hausarbeiten/Klausuren glänzend bestanden, bei denen ich nur hoffte, sie zu bestehen, und andere mit mäßigen Ergebnissen abgeschlossen, bei denen ich mir sicher war, eine gute Note zu bekommen.
 
Das klingt als seien unsere Erfahrungen recht deckungsgleich. Sehr schade, dass eine mangelhafte Korrektur wohl keine Ausnahme ist, hier sollte man mehr von Seiten der Uni erwarten dürfen.
Danke für deine Rückmeldung!
 
Das kann ich (leider) nur bestätigen, die Korrekturen sind oft mehr als dürftig, gleichzeitig wird von Seiten der Lehrstühle immer gepredigt man solle sich die Korrekturen zu Herzen nehmen. Die sind aber sehr unterschiedlich: ich hatte schon Klausuren zurückbekommen, wo sich jemand wirklich die Mühe gemacht hat, mir auf einer ganzen Seite detailliert zu schreiben, was gut war und wo die Schwächen lagen. Aber leider auch Klausuren, wo an drei Stellen ein Häkchen gesetzt wurde und ganz unten eine Punktzahl stand.

Ein großes Problem ist, dass Korrektor*innen wohl nicht nach Zeit, sondern nach Stückzahl bezahlt werden - und dementsprechend kein Interesse daran haben, länger als unbedingt nötig zu brauchen. Was man ja sogar irgendwie verstehen kann, hier sollte einfach eine Bezahlung nach Zeit stattfinden, damit man dann hoffentlich eine Korrektur bekommt, aus der hervorgeht, wo man noch Schwächen hat und wo man Punkte hat liegenlassen.
 
Bei mir sind insgesamt 4 Sätze in roter Schrift in die Klausur reingepinnt. Ich versteh zwar auch, was darin zum Ausdruck gebracht wird. Aber der große Lernerfolg hat sich dadurch nicht eingestellt.
 
Habe auch so einigermaßen gut bestanden. Allerdings wurden mir am Ende ein paar Sätze wegen überschreitung der Zeichen gestrichen und nicht berücksichtigt, obwohl ich 5 Zeichen drunter lag. Aber die paar Sätze ändern vermutlich auch nichts..
Dann unbedingt remonstrieren! Das musst du dir nicht gefallen lassen.
 
Dann unbedingt remonstrieren! Das musst du dir nicht gefallen lassen.
Ich habe direkt nachdem die Noten veröffentlicht waren den Lehrstuhl angeschrieben und gefragt, wie die Zeichen denn überprüft werden, weil nach meiner Überprüfung liege ich drunter. Da kam nur zurück, dass bereits mehrmals überprüft wurde und aus Fairnessgründen den anderen gegenüber muss es halt unberücksichtigt bleiben. Vielleicht bin ich auch zu blöd, aber ich hab ab dem ersten Zeichen meines Gutachtens bis zum letzten Punkt alles markiert und die Zeichen überprüft abzüglich Leerzeichen und Fußnoten. Ich wüsste nicht, wie ich auf deren Zeichenanzahl kommen sollte oder wie die das überprüfen..
 
Ich habe direkt nachdem die Noten veröffentlicht waren den Lehrstuhl angeschrieben und gefragt, wie die Zeichen denn überprüft werden, weil nach meiner Überprüfung liege ich drunter. Da kam nur zurück, dass bereits mehrmals überprüft wurde und aus Fairnessgründen den anderen gegenüber muss es halt unberücksichtigt bleiben. Vielleicht bin ich auch zu blöd, aber ich hab ab dem ersten Zeichen meines Gutachtens bis zum letzten Punkt alles markiert und die Zeichen überprüft abzüglich Leerzeichen und Fußnoten. Ich wüsste nicht, wie ich auf deren Zeichenanzahl kommen sollte oder wie die das überprüfen..
Wenn sie selber nicht ordentlich zählen, kann "Fairness" ja wohl kein Argument sein. Noch läuft die Frist, ich würde zumindest den Versuch unternehmen.
 
Wenn du die zulässige Zeichenzahl nicht überschritten hast, dürfen sie nichts unbeachtet lassen. Soweit es sich auf dein Ergebnis auswirkt, würde ich, wie bereits empfohlen, remonstrieren.
 
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