Sonstiges Offene Fragen klären

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hi :)

Kann mir jemand kurz erklären warum B und C falsch sind ?

Danke für eure Hilfe!!!20190224_122808.jpg
 
§ 311a Abs.2 BGB ist (nach herrschender Meinung) kein Unterfall von § 280 BGB, weil § 311a Abs.2 BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage für den Fall der anfänglichen Unmöglichkeit ist, nachzulesen u.a. hier:

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_1_141.pdf

Begründet wird dies mit dem Willen des Gesetzgebers, der Wille erschließt sich allerdings nur, wenn man die Bundestagsdrucksache liest.
 
C ist falsch, weil das Gesetz sagt, dass es der Wirksamkeit des Vertrags nicht entgegensteht, wenn die Leistung von Anfang an unmöglich ist.

§ 311a Abs.1 BGB lautet: Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.

Das ist das Schöne bei Jura - es steht ganz viel im Gesetz. Man braucht allerdings Jahre, um sich in dem Gesetzesdschungel so zurecht zu finden, dass man immer das passende Gesetz findet.
 
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