Sonstiges PO Ordnung

Hallo ihr Lieben! Ich bin neu im Studium (seit April) und habe mich erstmal mit der Prüfungsordnung auseinandergesetzt und gleich eine Frage dazu, da ich eine Stelle etwas verwirrend finde. Es hat ja jedes Bundesland seine eigenen Hochschulordnungen, was die Sache noch komplizierter für mich macht. In der PO heißt es unter § 21 Ungültigkeit der Prüfung, Aberkennung des Master-Grades unter Punkt (4) dass das unrichtige Prüfungszeugnis einzuziehen ist im Falle eines "Betruges" bei Prüfungen und ggf. ein neues auszustellen ist. Hier wird auf Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 verwiesen, dass eine Entscheidung über solchen Vorfall nach fünf Jahren nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen ist. Soweit so gut, bis hierhin verstehe ich das. Dann folgt aber unter demselben Paragraphen Punkt (5): "Der Master-Grad kann aberkannt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben worden ist, oder wenn wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich als gegeben angesehen worden sind. Über die Aberkennung entscheidet der Prüfungsausschuss." Hier wird aber keine Verjährung von 5 Jahren mehr erwähnt. Heißt für mich, wenn sich in Prüfungen nachträglich nach über 5 Jahren, nach Zeugnisausstellung Betrug herausstellt, dass darüber keine Entscheidung mehr getroffen werden kann bzw. das Zeugnis nicht nachbearbeitet wird, aber der Mastergrad trotzdem aberkannt wird? Aber das Zeugnis wird ja zusammen mit dem Grad ausgestellt und geht Hand in Hand? Oder bedeutet der Paragraph (5) doch, dass die Verjährung von 5 Jahren auch für den Mastergrad gelten? Soweit ich weiß, hat das Hochschulgesetz in NRW auch eine Verjährung von 5 Jahren angesetzt, aber vielleicht darf das jede Hochschule selber regeln.
Mir geht es darum, dass ich im Bachelor schon mal den Fall hatte, dass Textpassagen unabsichtlich plagiiert hatte (ging z.B. von Allgemeinwissen aus ) und mir deshalb eine schlechtere Note vergeben wurde. Wenn sich das dann nach dem Studium auch mal herausstellen sollte und mir deshalb der Mastergrad aberkannt wird, wäre das bitter. Ich würde besser schlafen, wenn ich wüsste, dass es wenigstens eine Verjährung von 5 Jahren geben würde...meine erste Prüfung soll auch eine HA sein.

Vielleicht wisst ihr ja mehr über die PO!
Liebe Grüße
Susi
 
Zurück
Oben