Sonstiges Prüfungsaufbau eines SE-Anspruches

Studiengang
Bachelor of Laws
Hi liebe Fornnutzer,

mir ist nicht ganz klar, welcher Aufbau der beste ist bzw. welcher Aufbau auch von der FernUni favorisiert wird. Habt ihr eine Meinung dazu?

Ich habe mal die Aufbauarten aufgeliestet und bin völlig unschlüssig bis jetzt:

Also es geht um den
Prüfungsaufbau eines SE-Anspruches statt der Leistung bei nachtröglicher Unmöglichkeit der Leistung:

Aufbau 1:

- Zuerst werden die Voraussetzungen des § 280 geprüft;
Pflichtverletzung liegt in diesen Fällen angenommen, wenn Schl. objektiv nicht leistet.

- dann werden die zusätzlichen Voraussetzungen geprüft der §§ 280 III, 283 S. 1 und fragt sich, ob er Leistungsanspruch gg. Schl. gem. § 275 I - III ausgeschlossen ist.


Aufbau 2:

- Zuerst prüfen wir die zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 280 III, 283 S. 1. Und wir fragen im Rahmen der Prüfung, ob der Leistungsanspruch gg. Schl. gem. § 275 I bis III ausgeschlossen ist.

- Erst dann prüft man die Voraussetzungen des § 280 I


Aufbau 3:

- Man geht von der Wertung aus, dass § 280 I die zentrale SE-Norm ist, sind die spezielleren Voraussetzungen (also § 281 oder § 282 oder § 283 S. 1 oder § 286) mit einzubauen.
 
Hallo
also keine Ahnung was die FU lieber hat, richtig ist wohl alles. Am Einfachsten ist wohl 280 I immer gleich zu lassen und die zus. Voraussetzungen dann je nach spezifischen SchE dazu zu nehmen, das senkt das Fehlerrisiko und man muss weniger lernen, da sich die zus. Vorasussetzungen immer relativ einfach aus der Norm selbst ergeben, daher braucht man fast nur die Ansprüche kennen bzw schnell finden (post-it machts möglich )
lg
Sigi
 
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