U
User12360
abgemeldet
Hallo,
In den Studien und Prüfungsinformationen 2 stehen folgende Vorraussetzungen um die Prioritätsstufe 1 bei der Seminaranmeldung im Master zu erhalten:
"Vollzeit: mindestens 3 Module und 2. Semester"
Wie ist das Wort "mindestens" zu verstehen? Bezieht sich das Wort nur auf die "3 Module" oder auch auf den Zusatz "2 Semester"? Oder anders gefragt: Muss ich für für Prioritätsstufe 1 zum Anmeldezeitpunkt genau 2 Semester absolviert haben oder mindestens 2? Wenn ich also z.B im 4. Semester Vollzeit bin und bereits über 3 Module (inkl. Pflichtmodule) abgeschlossen habe, bin ich dann in der Prioritätsstufe 1?
In den Studien und Prüfungsinformationen 2 stehen folgende Vorraussetzungen um die Prioritätsstufe 1 bei der Seminaranmeldung im Master zu erhalten:
"Vollzeit: mindestens 3 Module und 2. Semester"
Wie ist das Wort "mindestens" zu verstehen? Bezieht sich das Wort nur auf die "3 Module" oder auch auf den Zusatz "2 Semester"? Oder anders gefragt: Muss ich für für Prioritätsstufe 1 zum Anmeldezeitpunkt genau 2 Semester absolviert haben oder mindestens 2? Wenn ich also z.B im 4. Semester Vollzeit bin und bereits über 3 Module (inkl. Pflichtmodule) abgeschlossen habe, bin ich dann in der Prioritätsstufe 1?

Und wie ist das jetzt mit der Regelstudienzeit?
Dabei könnte man das meiner Meinung nach seitens der FernUni ganz leicht lösen: Bei jedem Wechsel TZ/VZ und bei Einschreibung in einen Studiengang konsequent eine adäquate Einstufung in das passende TZ- bzw. VZ-Fachsemester vornehmen. Dann macht auch die Sache mit der Regelstudienzeit irgendwann wieder Sinn...