Prozess nach Schulunfall: Stuhlwegziehen ist nicht strafbar

Ein Schüler verletzt sich bei einem Streich im Klassenzimmer, muss ins Krankenhaus und einen Urlaub absagen. Schmerzensgeld vom Täter steht ihm dennoch nicht zu, urteilt ein Gericht - weil in der Schule besondere Regeln gelten.

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