- Ort
- Reutlingen
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 210 von 210
- 2. Studiengang
- B.Sc. Informatik
- ECTS Credit Points
- 0 von 180
Hallo liebe Mitstudierende,
is ja nicht viel los hier grad.
Trotzdem mal ne Frage:
Wie prüft Ihr denn den Rücktritt bei Unmöglichkeit?
Im Skript und den Fallkolloquien wird der 326 V ja eigentlich nur als Ausnahme vom Fristsetzungserforderniss des 323 I geprüft.
Die eigentliche Rücktrittsrechtsprüfung würde demnach auch bei Unmöglichkeit der Leistung/Nacherfüllung mit dem 323 I beginnen und der 326 V taucht erst beim Fristsetzungserforderniss auf.
Ich sehe den 326 V eigentlich eher als einen eigenen gesetzlichen Rücktrittsgrund iVm 323 und würde als Rücktrittsgrund bei Unmöglichkeit also eigentlich eher 326 V, 323 prüfen.
wie macht Ihr das?
is ja nicht viel los hier grad.
Trotzdem mal ne Frage:
Wie prüft Ihr denn den Rücktritt bei Unmöglichkeit?
Im Skript und den Fallkolloquien wird der 326 V ja eigentlich nur als Ausnahme vom Fristsetzungserforderniss des 323 I geprüft.
Die eigentliche Rücktrittsrechtsprüfung würde demnach auch bei Unmöglichkeit der Leistung/Nacherfüllung mit dem 323 I beginnen und der 326 V taucht erst beim Fristsetzungserforderniss auf.
Ich sehe den 326 V eigentlich eher als einen eigenen gesetzlichen Rücktrittsgrund iVm 323 und würde als Rücktrittsgrund bei Unmöglichkeit also eigentlich eher 326 V, 323 prüfen.
wie macht Ihr das?