Sonstiges Rücktritt bei Unmöglichkeit

Ort
Reutlingen
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
2. Studiengang
B.Sc. Informatik
ECTS Credit Points
0 von 180
Hallo liebe Mitstudierende,
is ja nicht viel los hier grad.

Trotzdem mal ne Frage:
Wie prüft Ihr denn den Rücktritt bei Unmöglichkeit?
Im Skript und den Fallkolloquien wird der 326 V ja eigentlich nur als Ausnahme vom Fristsetzungserforderniss des 323 I geprüft.
Die eigentliche Rücktrittsrechtsprüfung würde demnach auch bei Unmöglichkeit der Leistung/Nacherfüllung mit dem 323 I beginnen und der 326 V taucht erst beim Fristsetzungserforderniss auf.

Ich sehe den 326 V eigentlich eher als einen eigenen gesetzlichen Rücktrittsgrund iVm 323 und würde als Rücktrittsgrund bei Unmöglichkeit also eigentlich eher 326 V, 323 prüfen.

wie macht Ihr das?
 
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