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Genau, es kommt regelmäßig darauf an, ob dem Beschluss selbst Aussenwirkung zukommt (ohne weitere Umsetzungsakte). Muss der Bürgermeister den Beschluss erst umsetzen, damit er Aussenwirkung erlangt, liegt also kein VA vor, ist das nicht nötig und die Aussenwirkung besteht mit dem Beschluss, liegt ein VA vor (zB Strassenumbenennung).Ist ein Ratsbeschluss ein Verwaltungsakt oder nur manchmal und wann ? ... Der entscheidende Punkt dürfte wohl die Außenwirkung sein.
Genau, es kommt regelmäßig darauf an, ob dem Beschluss selbst Aussenwirkung zukommt (ohne weitere Umsetzungsakte). Muss der Bürgermeister den Beschluss erst umsetzen, damit er Aussenwirkung erlangt, liegt also kein VA vor, ist das nicht nötig und die Aussenwirkung besteht mit dem Beschluss, liegt ein VA vor (zB Strassenumbenennung).