Sonstiges Ratsbeschluss=Verwaltungsakt?

Ist ein Ratsbeschluss ein Verwaltungsakt oder nur manchmal und wann dann?

Werde aus den Unterlagen nicht schlau. Der entscheidende Punkt dürfte wohl die Außenwirkung sein.
 
Ist ein Ratsbeschluss ein Verwaltungsakt oder nur manchmal und wann ? ... Der entscheidende Punkt dürfte wohl die Außenwirkung sein.
Genau, es kommt regelmäßig darauf an, ob dem Beschluss selbst Aussenwirkung zukommt (ohne weitere Umsetzungsakte). Muss der Bürgermeister den Beschluss erst umsetzen, damit er Aussenwirkung erlangt, liegt also kein VA vor, ist das nicht nötig und die Aussenwirkung besteht mit dem Beschluss, liegt ein VA vor (zB Strassenumbenennung).
 
Genau, es kommt regelmäßig darauf an, ob dem Beschluss selbst Aussenwirkung zukommt (ohne weitere Umsetzungsakte). Muss der Bürgermeister den Beschluss erst umsetzen, damit er Aussenwirkung erlangt, liegt also kein VA vor, ist das nicht nötig und die Aussenwirkung besteht mit dem Beschluss, liegt ein VA vor (zB Strassenumbenennung).

Ok und die Aufhebung dessen durch die Aufsichtsbehörde hat dann wann Außenwirkung?
 
Ich wage zu bezweifeln, dass der Gemeinderat eine Behörde ist. Damit wäre der Beschluss selbst kein VA. Erst durch die Umsetzung des Beschlusses durch die zuständige Behörde dürfte daraus ein VA werden.
 
Ich schließe mich meinem Vorredner an: ein Gemeinderat ist keine Behörde (= Teil der Verwaltung von verfassungsgemäß eingerichteten oder definierten Körperschaften), genau so wenig wie der Bundestag oder der Bundesrat Behörden sind. In D werden Gemeinderäte gewählt, das allein schließt schon den Begriff "Behörde" aus. Gemeinderäte bestimmen (indirekt) mit, was Behörden tun und wer sie wie leitet, indem sie Gesetze, Satzungen etc. beschließen ...
Ein Gemeinderat verfügt auch keine Straßenumbenennung in Sinne des VwVfG, das verfügt ggf. das Ordnungsamt oder wie es auch immer heißt nach einem entsprechenden Beschluss.
 
Schaut mal in die Lösungen, die man so bekommt vom Lehrstuhl und in die Videos vom Ennuschat, da geht er nur auf die Außenwirkung ein und bejaht alles andere.

Könnte der Gemeinderat als Behöre zu sehen sein, weil er ja auch als Teil der Verwaltung und damit Exekutive gesehen wird, steckt ja auch in dem Begriff Selbstverwaltung und damit ist es doch glaube ich eine Selbstverwaltungsbehörde wie die IHK oder nicht?

Und Juracademy sagt:

Rechtlich betrachtet ist ein Beschluss im Regelfall kein Verwaltungsakt, da ihm als gremiumsinterne Maßnahme die Außenwirkung fehlt. Beschlüsse erlangen aber dann Außenwirkung, wenn sie durch den Bürgermeister umgesetzt werden.

Eine Ausnahme vom eben genannten Regelfall besteht dort, wo der Beschluss selbst keiner weiteren Umsetzung durch die Verwaltung bedarf.
Beispiel
Keine weitere Umsetzung soll nötig sein, wenn der Gemeinderat die Änderung eines Straßennamens beschließt.

Darüber hinaus gibt es Beschlussgegenstände, die stets nur rein verwaltungsinternen Charakter haben und ihrer Natur nach keine Außenwirkung erlangen können.
Beispiel

Die Übertragung von Kompetenzen vom Gemeinderat auf den Ausschuss hat lediglich gemeindeinternen Charakter.

Beschlüsse sind der Auslegung zugänglich, bei der auf den objektiven Erklärungswert abzustellen ist. Die Zuständigkeit für die Auslegung liegt beim Gemeinderat.
 
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