- Ort
- Trier
- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 50 von 90
Hallo zusammen,
kann mir vllt. jemand sagen, wie das in der ReWi läuft? Wenn man mit der Korrektur nicht einverstanden ist, kontaktiert man erst den Lehrstuhl um das Problem zu besprechen oder legt man direkt Widerruf ein?
Der Fall ist wie folgt: Bei der Kurzhausarbeit in BGB AT gab es eine Vorbesprechung, bei der zweifach explizit gesagt wurde, dass unproblematische Definitionen nicht belegt werden müssen. Nun wurde mir aber genau dies sowohl angestrichen als auch in der Zusammenfassung unter der Hausarbeit als Makel angekreidet. Jetzt bin ich mir unsicher, wie ein solcher Fall zu handhaben ist. Manche Fakultäten sagen klar auf ihren Seiten, dass sie bevorzugen einfach direkt drauf angesprochen zu werden bevor Widerspruch eingelegt wird, aber bei ReWi kann ich keinen solchen Verweis finden.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Michou
kann mir vllt. jemand sagen, wie das in der ReWi läuft? Wenn man mit der Korrektur nicht einverstanden ist, kontaktiert man erst den Lehrstuhl um das Problem zu besprechen oder legt man direkt Widerruf ein?
Der Fall ist wie folgt: Bei der Kurzhausarbeit in BGB AT gab es eine Vorbesprechung, bei der zweifach explizit gesagt wurde, dass unproblematische Definitionen nicht belegt werden müssen. Nun wurde mir aber genau dies sowohl angestrichen als auch in der Zusammenfassung unter der Hausarbeit als Makel angekreidet. Jetzt bin ich mir unsicher, wie ein solcher Fall zu handhaben ist. Manche Fakultäten sagen klar auf ihren Seiten, dass sie bevorzugen einfach direkt drauf angesprochen zu werden bevor Widerspruch eingelegt wird, aber bei ReWi kann ich keinen solchen Verweis finden.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Michou