- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 190 von 210
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade dabei, mich an der SA zu versuchen und hänge ein bisschen an der Nr. 3 d fest:
Ein Darlehen muss doch zwingend zum Höchstsatz angesetzt werden, oder? Errechnet man diesen Höchstsatz, indem man den Auszahlungsbetrag von 96 % mit dem Zinssatz von 5 % addiert, also hier 101 %?
Wenn dem so wäre, ergäbe das für (1): 404 und für (2): ebenfalls 404.
Und bei dem Disagio ist nach § 250 III ein Aktivierungswahlrecht gegeben; demnach bei (1): 1.
Fraglich ist jetzt, was bei (2) einzutragen ist. Da bin ich auf 15.000 gekommen, die Lösungswertsuche ist aber etwas durcheinander gegangen. Was sagen eure Lösungen so zu der Aufgabe?
ich bin gerade dabei, mich an der SA zu versuchen und hänge ein bisschen an der Nr. 3 d fest:
Ein Darlehen muss doch zwingend zum Höchstsatz angesetzt werden, oder? Errechnet man diesen Höchstsatz, indem man den Auszahlungsbetrag von 96 % mit dem Zinssatz von 5 % addiert, also hier 101 %?
Wenn dem so wäre, ergäbe das für (1): 404 und für (2): ebenfalls 404.
Und bei dem Disagio ist nach § 250 III ein Aktivierungswahlrecht gegeben; demnach bei (1): 1.
Fraglich ist jetzt, was bei (2) einzutragen ist. Da bin ich auf 15.000 gekommen, die Lösungswertsuche ist aber etwas durcheinander gegangen. Was sagen eure Lösungen so zu der Aufgabe?