Die „GEZ-Gebühr“ heißt schon seit 2013 Rundfunkbeitrag. Seither fällt für jede Wohnung eine Pauschale an. Wer zu mehreren wohnt, kann den Beitrag teilen, man muss sich aber intern einigen. Befreiungsmöglichkeiten gibt es, sie greifen aber nur individuell. Wir erläutern sowohl, wann eine Befreiung möglich ist, als auch, was bei den verschiedenen studentischen Wohnformen besonders zu beachten ist.
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