Bei geringen Einkünften bis zum Grundfreibetrag kannst du, beim Werbungskostenabzug (wenn die Studienkosten über deinen Einnahmen liegen) den Verlust in spätere Jahre vortragen. [PRBREAK][/PRBREAK]Dadurch sinken die Steuern in den ersten Jahren der Berufstätigkeit nach dem Studium.
Wenn Deine Einkünfte während des Studiums über dem Grundfreibetrag liegen, die Werbungskosten unterhalb der Pauschale liegen und die studienbezogene abzugsfähigen Ausgaben 6.000 Euro nicht überschreiten, ist der Ansatz der Studienkosten als Sonderausgaben für Dich günstiger. Denn die 920 Euro Werbungskostenpauschale können in jedem Fall geltend gemacht werden.
Aber: natürlich kann man nicht willkürlich einmal Sonderausgaben oder Werbungskosten angeben. Liegen die Voraussetzungen für den Ansatz als Sonderausgaben vor, sind es keine Werbungskosten - und umgekehrt.
Deshalb sollte man sich vorher genau überlegen welche Rahmenbedingungen erfüllt sind, wie man gegenüber dem Finanzamt argumentiert (gibt es evtl. Interpretationsspielraum) und in welcher Form man von Anfang an die Kosten ansetzt.
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
Wenn Deine Einkünfte während des Studiums über dem Grundfreibetrag liegen, die Werbungskosten unterhalb der Pauschale liegen und die studienbezogene abzugsfähigen Ausgaben 6.000 Euro nicht überschreiten, ist der Ansatz der Studienkosten als Sonderausgaben für Dich günstiger. Denn die 920 Euro Werbungskostenpauschale können in jedem Fall geltend gemacht werden.
Aber: natürlich kann man nicht willkürlich einmal Sonderausgaben oder Werbungskosten angeben. Liegen die Voraussetzungen für den Ansatz als Sonderausgaben vor, sind es keine Werbungskosten - und umgekehrt.
Deshalb sollte man sich vorher genau überlegen welche Rahmenbedingungen erfüllt sind, wie man gegenüber dem Finanzamt argumentiert (gibt es evtl. Interpretationsspielraum) und in welcher Form man von Anfang an die Kosten ansetzt.
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012