Plauderecke Sprachnachweis EJP

Ort
Frankfurt / Main
Hochschulabschluss
Diplom-Informatiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
10 von 90
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

soweit ich das überblicke, gibt es folgende Möglichkeiten an der FUH, die "fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung" (aka Sprachnachweis) zu absolvieren:
  • 55508 Introduction to the Common Law
    • nur 5 CP, dafür Sprachkurse
    • Selbststudium
    • Klausur
  • 55209 Summer School in Law
    • Selbststudium
    • Präsenzphase (im Ausland)
    • Hausarbeit
  • 55212 Introduction to the US-Legal System
    • Selbststudium
    • Einsendeaufgaben
    • Klausur
  • 55218 Public International Law
    • Selbststudium
    • Hausarbeit
  • 55314 Intensivkurs Europarecht
    • Selbststudium
    • Präsenzphase
    • Seminararbeit
Grundsätzlich mag ich Hausarbeiten lieber, die sind aber neben einem Job ungleich schwerer zu schaffen als Klausuren. Daher bevorzuge ich aktuell trotzdem eher Klausuren. Thematisch würde ich degegen das letzte der Module am interessantesten finden.

Hat schon jemand eine der Veranstaltungen besucht und kann kurz umreißen, welche Aspekte positiv und negativ aufgefallen sind?
 
Ich habe Introduction to the Common law erfolgreich belegt. Ich empfand es als sehr umfangreich, da man noch eine ganze Reihe von Urteilen können sollte, von denen meist eins in der Klausur "abgefragt" wird. Ich muss dazu sagen, dass mein Englisch wirklich nicht sonderlich gut ist und dementsprechend mehr Aufwand nötig war.

Leider habe ich erst zwei Tage vor der Prüfung erfahren, dass man die Prüfung für Introduction to the US-Legal System auf Deutsch schreiben kann.
 
Ja, die Stofffülle von Introduction to the Common Law ist wirklich enorm! Dieses Semester wurde zB nicht nur eines der Urteile abgefragt, die in "Langform" zur Verfügung gestellt wurden, es kamen auch Einzelaspekte (inklusive Rechtsprechungsbeleg) aus den teils recht dicken Buchkapiteln dran, die man durcharbeiten sollte. Ich hatte mit der Sprache an sich keine Probleme, aber fand den erwarteten Lernaufwand für die 5 ECTS definitiv zu hoch.
Gefahr der Intensivkurse: Keine Ahnung, wann die wieder stattfinden dürfen...
 
Leider habe ich erst zwei Tage vor der Prüfung erfahren, dass man die Prüfung für Introduction to the US-Legal System auf Deutsch schreiben kann.
Bekommt man trotzdem den Sprachnachweis, wenn man die Prüfung auf Deutsch ablegt?
 
Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ihr müsstet trotz allem nachschauen, sofern ihr euch für 55212 entscheidet, ob man die Klausuren weiterhin in Deutsch schreiben könnt.
 
Ich habe den Intensivkurs Europarecht (als Wahlmodul für Bachelor) besucht und fand ihn interessant - sowohl von den Themen, als auch die Tatsache, dass er in Englisch stattfand und mit einer Reise verbunden war. Wobei ich es inhaltlich schon anspruchsvoll fand (hatte kein Europarechtliches Wahlmodul o. ä. vorher), auch das Schreiben einer Arbeit in Englisch ist für einen Deutsch-Muttersprachler schon anstrengender und für meine Begriffe auch inhaltlich recht anspruchsvoll.
Sprachliche Probleme hatte ich nicht, brauche auch beruflich relativ häufig Englisch. Die Rechts-Fachbegriffe habe ich über englischsprachige Literatur erarbeitet (mit dem "Legal Englisch"-Kurs in moodle hatte ich nur ganz kurz angefangen, war mir zu viel Grammatik :rolleyes: - aber ja, da gibt es einen bzw. glaube sogar zwei Kurse, wenn man vorher sein Englisch auffrischen will.
Im Kurs gab es aktuelle und auch grundsätzliche Themen für die Hausarbeit, diese musste auch auf Englisch vorgestellt werden. War aber auch eine tolle Gruppe, nette Lehrstuhlmitarbeiter - das drumherum trägt natürlich auch zu einer positiven Bewertung bei ;-).
 
Bekommt man eigentlich einen zusätzlichen Bescheid à la 'Glückwunsch: hier ist dein Sprachschein' zugesendet oder nur den Notenbescheid?
 
Ich habe "nur" den normalen Notenbescheid bekommen (und die Seminararbeit per Mail mit einigen Korrekturanmerkungen) - aber der Kurs ist wohl für verschiedenes zu gebrauchen und im BOL braucht man keinen Sprachschein, für mich war es wie gesagt ein Wahlmodul.
 
Bekommt man eigentlich einen zusätzlichen Bescheid à la 'Glückwunsch: hier ist dein Sprachschein' zugesendet oder nur den Notenbescheid?

Ein Forist schrieb dazu an anderer Stelle:

Noch ein Nachtrag für die, die sich auch gefragt haben wie das Modul als Sprachennachweis für das JPA gekennzeichnet wird:
Es steht unten auf dem Notenbescheid ganz unspektakulär „Diese Veranstaltung gilt als fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 3 JAG NRW.


Aloha
 
Zurück
Oben