- Hochschulabschluss
- Diplom-Finanzwirtin (FH)
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Hier ist die Stoffeingrenzung für das WS 18/19:
"Für die Klausur am 11.03.2019 sollten Sie vor allem Kurseinheit 1, insbesondere die Versuchsprüfung, und Kurseinheit 4 beherrschen.
Es wird die Strafbarkeit einer Person zu prüfen sein. Neben dem Inhalt wird bei der Bewertung großer Wert auf eine saubere juristische Prüfung gelegt (korrekter Gutachtenstil, nachvollziehbarer Aufbau, sichtbare Struktur, Vollständigkeit, Schwerpunktsetzung/Argumentationstiefe an entsprechenden Stellen).
Sie benötigen aktuelle Gesetze."
"Für die Klausur am 11.03.2019 sollten Sie vor allem Kurseinheit 1, insbesondere die Versuchsprüfung, und Kurseinheit 4 beherrschen.
Es wird die Strafbarkeit einer Person zu prüfen sein. Neben dem Inhalt wird bei der Bewertung großer Wert auf eine saubere juristische Prüfung gelegt (korrekter Gutachtenstil, nachvollziehbarer Aufbau, sichtbare Struktur, Vollständigkeit, Schwerpunktsetzung/Argumentationstiefe an entsprechenden Stellen).
Sie benötigen aktuelle Gesetze."