Studienorganisation Studienzentrum, keine Zuordnung, dennoch Klausur in Wien?

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User6041

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Hallo an alle Österreicher,

ich habe mich bei der Anmeldung in Hagen keinem Studienzentrum zuordnen lassen. Nun möchte ich die Klausur in L1 in Wien schreiben. Muss ich mich zuvor dem Studienzentrum Wien zuordnen lassen oder ist eine Anmeldung auch ohne Zuordnung möglich?

(Hintergrund in diesem Fall ist nicht die Anmeldung über das Prüfungsportal in Hagen, sondern jene, die man als ÖsterreicherIn zusätzlich über das "Zentrum für Fernstudien der Universität Linz" vornehmen muss. Meine diesbezügliche Anfrage an das Studienzentrum Wien mündete lediglich in einer Erklärung der Prüfungsanmeldung selbst, die tatsächliche Frage wurde leider nicht beantwortet.)

Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Lisa
 
Muss ich mich zuvor dem Studienzentrum Wien zuordnen lassen oder ist eine Anmeldung auch ohne Zuordnung möglich?

Nein, musst du nicht! ;-) Seit dem WS 2012/13 ist eine Zuordnung zu einem österr. Studienzentrum nicht mehr notwendig bzw. die Zuordnung an sich nicht mehr mit Kosten verbunden. Davor wurde dafür eine Semestergebühr von der FernUni miteingehoben und dann konnte man sämtliche Leistungen an diesem Studienzentrum nutzen.

Inzwischen gilt eine neue Regelung (ich kopier das mal aus einem anderen Thread nochmal zur Info hierher):

Diese Regelung betrifft Sie nur, wenn Sie in einem österreichischen Studienzentrum (Bregenz, Linz, Saalfelden, Wien) eine Klausur für die FernUniversität ablegen möchten. Dies gilt unabhängig von einer Zuordnung zu einem der österreichischen Studienzentren. Um in Zukunft an schriftlichen Klausuren teilnehmen zu können, muss die Anmeldung dafür in zwei verpflichtenden Schritten vorgenommen werden
:
  • Anmeldung über das Prüfungsportal Hagen
  • Anmeldung für einen österreichischen Prüfungsort (deiner Wahl): www.fernstudien.jku.at

Eine Anmeldung nur über die Prüfungsanmeldung des Zentrums für Fernstudien reicht zur Klausurteilnahme nicht aus. Sie müssen in jedem Fall über das Prüfungsportal der Prüfungsämter der FernUniversität in Hagen angemeldet sein! Die Anmeldefristen der Fernuni und der Prüfungsanmeldung für einen österreichische Prüfungsort sind ident.

Videoprüfungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht und die somit einen Sonderfall darstellen, sind gemäß den Prüfungsordnungen zu vereinbaren und ebenfalls kostenpflichtig!

Weitere Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Studienzentren.

Achtung: Die Semestergebühr für die Inanspruchnahme von Leistungen österreichischer Studienzentren ist jeweils im Vorhinein zu entrichten (also beispielsweise VOR der Klausur)! Es erfolgt keine automatische Rechnungslegung, dh. man ist für die rechtzeitige Bezahlung selbst verantwortlich.

Weitere Infos zum Modus der Gebühreneinhebung sowie Bezahlung über den Webshop findest du hier:
http://www.fernstudien.at/semestergebuehr


Ich hoffe, das hilft dir weiter! :-)
LG Myrmid
 
Danke Myrmid. Die Österreich-Abteilung habe ich bereits entdeckt und die Infos oben studiert, nur das mit der Zuordnung an sich war mir nicht ganz klar.

Die Einzahlungsmodalitäten scheinen sich übrigens geändert zu haben. So wird als Zahlungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 der 31. März 2015 genannt. Man kann also theoretisch auch noch nach der Teilnahme überweisen, jedenfalls ist es möglich, die sichere Teilnahme abzuwarten.
(siehe Tabelle ganz unten: http://www.fernstudien.at/content/e125718/e183267)

LG Lisa
 
Die Einzahlungsmodalitäten scheinen sich übrigens geändert zu haben. So wird als Zahlungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 der 31. März 2015 genannt. Man kann also theoretisch auch noch nach der Teilnahme überweisen, jedenfalls ist es möglich, die sichere Teilnahme abzuwarten.
(siehe Tabelle ganz unten: http://www.fernstudien.at/content/e125718/e183267)

Diese letztmögliche Frist ist gleichzeitig das offizielle Semesterende, denn rein theoretisch könnte man ja auch noch am letzten Tag des Semesters eine Prüfung ablegen. Die individuelle Zahlungsfrist kann jedoch durchaus von dieser Deadline abweichen (siehe AGBs: "Die Teilnahmegebühr ist entweder online oder nach Erhalt der Rechnung binnen der online bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.")

Wenn ich mich richtig erinnere, war die Semestergebühr für meine zuletzt abgelegte Klausur (im WS 2013/14) noch vor der Klausur zu begleichen... nähere Infos erhältst du dann aber jedenfalls nach erfolgter Prüfungsanmeldung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das so verstanden: Da keine automatische Rechnungslegung erfolgt, muss man selbst über den eingerichteten Webshop aktiv werden, um sich entweder eine Rechnung schicken zu lassen oder die Gebühr online zu bezahlen. Ab da läuft dann wahrscheinlich die übliche Rechnungsfrist von zwei Wochen und natürlich muss das alles innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist des jeweiligen Semesters geschehen.
Aber das wird sich dann ohnehin herausstellen. ;-) Spätestens, wenn der Exekutor vor der Tür steht.
 
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