Klausuraufgaben SV der Schwerpunktsklausur im WS 24/25

Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Für nachfolgende Jahrgänge hier der zusammengefasste Sachverhalt der Klausur WS 24/25:

Teil 1: (50 %)
Ansprüche der T-AG aus AktG gegen M-AG oder TV? Ohne InsO

T-AG (Vorstand TV) ----------> M-AG (MV) gewährt ein kurzfristiges Darlehen zu nicht marktüblichen Konditionen und nicht besichert. Aber an Bonität der M bestanden keine Zweifel
Dabei ist die M-Ag zu 35 % an der T-AG beteiligt, restliche Aktien im Streubesitz. Kann ihre Abstimmmungswünsche durchsetzen, Aufsichtsrat wird faktisch von M gewählt.

Zwei Jahre später ist die T insolvent. Über das Darlehen wurden von TV keine Berichte angefertigt.

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Teil 2: (50%)
A-AG, Vorstand V, Großaktionär G mit 10 % Rest Streubesitz

A-AG -------> G verkauf eines Traktors unter Wert
Auf der Hauptversammlung:
Aufsichtsrat L verkürzt die Redezeiten auf 5 Minuten, damit die Versammlung an dem Tag rechtzeitig endet. In der Satzung steht, dass die Redezeit grds. 7 Minuten beträgt, aber vom Versammlungsleiter in angemessenen Umfang verkürzt werden kann.

Aktionär K hat einen Redebeitrag zur Entlastung des Vorstands und will von der VGA hins. des Traktors erzählen. Allerdings wendet er sich erst gegen die Verkürzung der Redezeit, sodass ihm nur noch genug Zeit blieb, von der VGA zu berichten.

Er wird auf die abgelaufene Redezeit hingewiesen und die Entfernung vom Rednerpult angedroht. Er reagiert nicht, sodass L anordnet den k auf seinen Platz zu bringen, was K widerstandslos geschehen lässt.

Beim Zurückgehen ruft V dem K hinterher, dass ihm das ganz recht geschehe. K ruft, dass es für V ein juristisches Nachspiel haben werde. L lässt daraufhin den K des Saals und Geländes verweisen.

Aufsichtsrat L ordnet an, dass über die Entlastung des V getrennt vom übrigen Vorstand abzustimmen sei. Die Entlastung des V wird mit 55 % der Stimmen angenommen, wozu auch die des Aktionärs G zählen.

Hat die Klage des K gegen V betreffend des Entlastungsbeschlusses Aussicht auf Erfolg?
 
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