Von einer Online Überwachung mit anschließender Auswertung gehe ich nicht aus. "Die Prüfungsaufsicht wird Sie bitten, Ihre Kamera an Ihrem Endgerät zu starten und kurz Ihren Lichtbildausweis in die Kamera zu halten" Wenn die Aufsicht mir also sagt: Kamera an, dann gehe ich davon aus, dass keine ganzzeitüerwachung geschieht. Eine Aufzeichnung könnte zudem einen Verstoß gegen Art. 13 GG, iVm Art. 2 I GG und Art. 1 I GG darstellen...