Infos und Tipps Themenschwerpunkt: Jahressteuergesetz (JStG 2013)

Schwerpunktthema: TW-Abschreibung bei der Anwendung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3


M.E. ist in BRat-Drs. 302/12, Seite 14 nichts zu einer Neuregelung der Teilwertabschreibung für § 4 III-Rechner geregelt:
Der BRat führt bloß aus, dass § 6 EStG gem. Urteil des BFH vom 21.06.2006 (in Rahmen der Frage zur TW-Abschreibung ergangen) keine Anwendung für § 4 III-Rechner findet.
Nach Verwaltungspraxis (siehe H 6.7 „Teilwertabschreibung“ 3. Spiegelstrich EStH) findet eine TW-Abschreibung für § 4 III-Rechner definitiv(!) nicht statt. Die Klarstellung betrifft somit nicht die TW-Abschreibung, sondern ausschließlich nur den Ansatz anschaffungsnahmer HK sowie die Bewertung von Einlagen und Entnahmen. Nur diese werden in Rahmen der Verwaltungspraxis auch für § 4 III-Rechner vom FA angewendet.
Siehe hierzu auch Beitrag in NWB (http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1279730.aspx):
Einnahmen-Überschussrechnung: Zur Absicherung der bestehenden Verwaltungspraxis wird § 6 Abs. 7 EStG um eine klarstellende Regelung ergänzt. Künftig ist damit explizit gesetzlich geregelt, dass die Bewertungsvorschriften über die anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), Entnahmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und Einlagen auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung entsprechend anzuwenden sind. Die Änderung soll erstmals für den VZ 2012 anzuwenden sein (§ 52 Abs. 1 EStG-E).“
 
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