Tipps für die Einkommensteuererklärung: Ausbildungskosten absetzen

Wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben während des Studiums? Wohl den meisten geht es so. Handelt es sich um eine zweite Berufsausbildung, kann man in der Regel die Studienkosten nach dem Studium steuermindernd geltend machen – auf rechtzeitigen Antrag. Aktuell ist sogar die Frage wieder offen, ob das sogar beim Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung geht.

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