- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- 2. Studiengang
- Bachelor of Laws
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade dabei, mich für den Bol/EJP-Studiengang einzuschreiben. Ich habe mich gefragt, wo denn die Unterschiede liegen, wenn man sich Teilzeit oder Vollzeit einschreibt. Die Modulanzahl ist ja grundsätzlich frei wählbar, das hieße, ich kann im Teilzeit-Studium wesentlich mehr als empfohlen, aber auch im Vollzeit weniger als empfohlen belegen, ohne Auswirkungen - habe ich das richtig verstanden?
Bezieht sich die Unterscheidung bspw. auf den Versichertenstatus? Und bekommt man im Teilzeitstudium dann auch mehr Zeit bis zum "Freischuss"?
Ich würde gerne so viele Module wie möglich belegen (bin auch beruflich sehr flexibel, da selbständig), will aber meine berufliche Krankenversicherung nicht verlieren...
Vielen Dank für die Infos! :)
ich bin gerade dabei, mich für den Bol/EJP-Studiengang einzuschreiben. Ich habe mich gefragt, wo denn die Unterschiede liegen, wenn man sich Teilzeit oder Vollzeit einschreibt. Die Modulanzahl ist ja grundsätzlich frei wählbar, das hieße, ich kann im Teilzeit-Studium wesentlich mehr als empfohlen, aber auch im Vollzeit weniger als empfohlen belegen, ohne Auswirkungen - habe ich das richtig verstanden?
Bezieht sich die Unterscheidung bspw. auf den Versichertenstatus? Und bekommt man im Teilzeitstudium dann auch mehr Zeit bis zum "Freischuss"?
Ich würde gerne so viele Module wie möglich belegen (bin auch beruflich sehr flexibel, da selbständig), will aber meine berufliche Krankenversicherung nicht verlieren...
Vielen Dank für die Infos! :)