- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftsinformatik
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
So ähnlich war die Klausur:
Ich hoffe doch mal, dass es gereicht hat. War insgesamt recht gut zu machen. Wie immer hat mir die Zeit vorn und hinten nicht gereicht.
A , Apotheker, 10 Mitarbeiter, viel Umsatz, braucht zur Verwaltung einen neuen Computer
geht zu
C, Computer-Klinik e.K., geringer Umsatz ein Angestellter.
Der Angestellte darf nur beraten, verkaufen hat C ihm untersagt. Nach Beratung, kauft C Hardware – ohne zu wissen, dass der Angestellte nicht verkaufen darf. Er zahlt 1.000.- an.
Der Angestellte liefert die Hardware vereinbarungsgemäß an die Apotheke und bekommt die Restkaufpreiszahlung iHv 4.000.- in bar.
A nimmt den Computer gleich in Betrieb und stellt zahlreiche Mängel fest.
Am gleichen Tag setzt er sich hin und schreibt dem C:
„Den reinsten Mist kannst Du wiederhaben. Gegen Rückzahlung meiner Anzahlung kannst Du die Hardware wieder haben.“
C schreibt zurück: „ Wir hatten mit der Hardware noch nie Probleme. Es gibt keine Neulieferung oder Reparatur. Ich will meine 4.000.- haben.“
Der Angestellte hatte die Zahlung unterschlagen.
Kann C von A Zahlung von 4.000.- verlangen?
Kann A von C Rückzahlung der 1.000.- verlangen?
Ich hoffe doch mal, dass es gereicht hat. War insgesamt recht gut zu machen. Wie immer hat mir die Zeit vorn und hinten nicht gereicht.