Urteil zu Erstattung von Unterrichtsmaterial: Obergeizhälse

Der Rechtsstreit ging über drei Instanzen und dauerte fast fünf Jahre. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Mathelehrer nicht selbst für sein Mathebuch aufkommen muss. Der klagende Pädagoge darf sich über knapp 15 Euro freuen - das Land Niedersachsen ist blamiert.



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